Die Erwartung, dass die Bank die verliehene Summe inkl. Zinsen zurückbekommt, ist das zentrale Kriterium bei der Vergabe von Krediten.
Daher beurteilt die Bank zunächst die Zahlungsfähigkeit ihres potenziellen Kunden und leitet davon ab, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass dieser seinen Kredit zurückzahlen wird.
So sollen das Kreditausfallrisiko und die damit verbundenen Kosten für die Bank gemindert werden. Geringe Kosten für die Bank führen wiederum dazu, dass sie Geld zu günstigen Konditionen verleihen können.
Die Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit dient zudem dem Verbraucherschutz: Somit bekommen nur diejenigen einen Kredit, die es sich auch leisten können und nicht Gefahr laufen sich zu überschulden.
Bonität ist der im Bankwesen gebräuchliche Fachbegriff für Kreditwürdigkeit.
Damit wird die Fähigkeit einer Person bezeichnet, dass sie einen aufgenommenen Kredit zurückzahlen kann. Sie setzt sich auch verschiedenen Kriterien zusammen und ist ein individuelles Merkmal eines jeden Schuldners.
Mit einer guten Bonität ist eine hohe Zahlungsfähigkeit verbunden: In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass es zu einem Kreditausfall kommt.
Das Gegenteil ist bei schlechter Bonität der Fall: Hier ist von einer geringen Zahlungsfähigkeit auszugehen, das Ausfallrisiko ist dementsprechend hoch.
Die Bonität hängt von verschiedenen Faktoren ab, die den Kreditnehmer und seine wirtschaftlichen Verhältnisse betreffen.
Von zentraler Bedeutung ist die wirtschaftliche Kreditfähigkeit: Kann man es sich finanziell leisten, einen Kredit aufzunehmen und zurückzuzahlen? Kriterien anhand derer die wirtschaftliche Kreditfähigkeit beurteilt wird sind u.a. Einkommensverhältnisse (z.B. Gehalt, Arbeitsplatzsicherheit), Ausgaben (z.B. für Kreditraten oder Unterhaltsleistungen) und das Vermögen (z.B. Immobilieneigentum).
Daneben sind auch Zuverlässigkeit und der Willen einen Kredit abzuzahlen von Bedeutung. Diese Kriterien der persönlichen Kreditfähigkeit werden anhand der beruflichen Qualifikation abgeschätzt.
Nicht alle dieser Faktoren werden bei einer Auskunftei wie der SCHUFA gespeichert. Sie werden daher von der Bank beim Kreditantrag abgefragt oder liegen ihnen bereits vor, z.B. wenn ein bestehender Kunde ein neues Konto eröffnen möchte.
Mit dem Bonitätsindex wird die Kreditwürdigkeit beurteilt.
Der Index wird gebildet, indem verschiedene Kennwerte, wie z.B. das Zahlungsverhalten, bewertet werden. Für jedes der Merkmale wird ein Punktwert vergeben, die Summe der Punkte ergibt den Index.
Je niedriger der Bonitätsindex, desto höher ist in der Regel die Kreditwürdigkeit. Ein niedriger Bonitätsindex lässt also eine geringe Kreditausfallwahrscheinlichkeit erwarten.
Beim Kreditscoring wird prognostiziert, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Kredit zurückgezahlt wird.
Scoring ist ein statistisches Rechenverfahren, das auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit beruht und anhand der Daten, die zu einer Person vorhanden sind, durchgeführt wird.
Dabei geht es stets darum, das künftige individuelle Verhalten anhand des vergangenen Verhaltens von vergleichbaren Gruppen vorherzusagen. „Wie zuverlässig haben Kreditnehmer mit ähnlichen Merkmalen wie Frau Müller in der Vergangenheit ihren Kredit zurückgezahlt?“ lässt darauf schließen, wie zuverlässig Frau Müller ihren Kredit abbezahlen wird.
Das Ergebnis vom Scoring, der sogenannte Score, ist ein Prozentwert, der angibt wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Kredit zurückgezahlt wird. Ein hoher Score steht demnach für eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit bedient wird – das Ausfallrisiko ist also gering.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird teils auch als Risikoquote bezeichnet.
Mit Rating wird das Ergebnis der Bonitätsprüfung eines Kreditnehmers einer Ratingstufe zugeordnet.
Indem das Ergebnis der Bonitätsprüfung, z.B. der Index oder der Score, einer Rangfolge zugeordnet wird, wird die Vergleichbarkeit mit anderen veranschaulicht und erleichtert: Die Einschätzung, ob es sich um ein gutes oder schlechtes Ergebnis handelt, ist so einfacher.
Je nach Auskunftei oder Bank werden verschiedene Ratingskalen eingesetzt, häufig wird mit Buchstaben gearbeitet, wobei A für die beste Ratingstufe steht.
Mit dem Rating haben Verbraucher in der Regel wenig zu tun, außer sie beantragen ihre Selbstauskunft bei einer Auskunftei. Häufig sind die Unterschiede zwischen Score, Rating oder Index auch nicht klar. Am geläufigsten dürfte das Rating bei der Beurteilung der Bonität von Unternehmen oder Staaten sein.
Die Daten, die Banken für die Einschätzung der Bonität und die Berechnung des Score nutzen, stammen aus internen Quellen und von Auskunfteien.
Intern verfügbare Daten liegen vor, wenn ein Kredit-Antragsteller bereits Kunde bei der Bank ist. Die Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, z.B. das Zahlungsverhalten mit der Kreditkarte, werden dann bei der Bewertung der Bonität berücksichtigt.
Da diese Informationen in der Regel nicht allumfassend sind, werden zusätzlich Daten bei einer Auskunftei abgerufen. Diese erhält ihre Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen und von Vertragspartnern. So erfährt Bank A indirekt, nämlich über die Daten der Auskunftei, wenn ein Antragsteller in der Vergangenheit Zahlungsschwierigkeiten bei Bank B gehabt hat.
Nicht immer liegen Banken ausreichend Informationen vor, um die Kreditwürdigkeit eines potenziellen Kunden beurteilen zu können.
Daher greifen sie auf den Service von Auskunfteien zurück. Große Auskunfteien wie die SCHUFA haben Daten über nahezu jeden Verbraucher in Deutschland gespeichert und können ihre Kunden somit mit weitreichenden Informationen versorgen.
In der Regel nutzen Banken die Bonitätsabfrage bei einer Auskunftei ergänzend zu ihrem internen Bonitätscheck. Dabei werden zusätzliche Informationen, die z.B. schon von Bestandskunden vorliegen oder im Kreditantrag mitgeteilt wurden genutzt. Dies betrifft vor allem Angaben zum Einkommen, dem Arbeitsvertrag oder Unterhaltsverpflichtungen – dazu haben Auskunfteien nämlich keine Daten gespeichert.
Abfragen und Scores von Auskunfteien sind also ein wichtiges, aber nicht das einzige Kriterium bei der Beurteilung der Bonität und der Bewilligung eines Kredits.
Welche Daten beim Scoring genutzt werden – und welche nicht.
Wenn es darum geht, welche Daten Auskunfteien bei der Berechnung der Scores berücksichtigen, herrschen oft Unklarheit und Verunsicherung bei Kreditnehmern. Dass die statistischen Formeln, mit denen das Scoring durchgeführt wird, geheim gehalten werden, gibt Spekulationen zusätzlichen Nährboden.
Generell gilt: Es dürfen nur die Daten verwendet werden, die nach dem Bundesdatenschutzgesetz auch gespeichert werden dürfen. Welche das sind, lesen Sie in diesem Artikel.
Wie genau der Score berechnet wird und welche einzelnen Werte in welchem Maße berücksichtigt werden, ist geheim.
Es gibt zwar Ratschläge, mit welchen Verhaltensweisen man seine Bonität verbessern kann, wie genau der Score von Auskunfteien berechnet wird, ist allerdings ein gut gehütetes Geheimnis der Auskunfteien. Nach einem BGH-Urteil zählt die Rechenformel als Geschäftsgeheimnis und muss nicht offengelegt werden.
Mit Blick auf den Zweck von Scores ist es auch durchaus sinnvoll, ihre Berechnung geheim zu halten, um Manipulation zu verhindern.
Das Scoring ist ein statistisches Verfahren, dessen genaue Formel geheim ist.
Von individuellen Merkmalen ausgehend wird durch Scoring das zukünftige Verhalten einer Person vorhergesagt. Es wird davon ausgegangen, dass sie sich so verhalten wird, wie es andere Personen mit ähnlichen Merkmalen in der Vergangenheit getan haben. So kann auf Basis der individuellen Merkmale die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kredit bedient wird, berechnet werden.
Nach diesem Prinzip werden die zur Person gespeicherten Merkmale bewertet und die Ausfallwahrscheinlichkeit berechnet. Je nach Anbieter werden verschiedene Merkmale berücksichtigt und unterschiedlich stark gewichtet. Daher können sich die Scores, die man bei Banken und Auskunfteien erzielt, voneinander unterscheiden.
Mit einem Beispiel ist leicht verstanden, wie das Scoring funktioniert.
Ein Antragsteller besitzt mehrere Kreditkarten. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Personen, die viele Kreditkarten haben, ihre Kredite eher unzuverlässig zurückzahlen. Daher wird das Merkmal „Kreditkartenbesitz“ die Bonität verringern.
Zusätzlich ist bekannt, dass der Antragsteller früher einen Kredit zuverlässig abbezahlt hat. Dieses Merkmal beeinflusst die Bonität positiv, da davon auszugehen ist, dass zuverlässige Ex-Schuldner ihren Kredit auch zukünftig pünktlich zurückzahlen.
Scores ändern sich, wenn sich die ihnen zugrundeliegenden Daten oder Verfahren ändern.
Wenn neue Daten über eine Person gespeichert oder bestehende Daten gelöscht werden, kann sich der Score ändern. Da die Scoring-Verfahren von Banken und Auskunfteien ständig weiterentwickelt werden, kann auch eine Änderung des mathematischen Verfahrens zu einer Änderung des Scores führen.
Tipp: Der Branchenscore der SCHUFA wird bei Abfrage tagesaktuell berechnet. Daher sollten Sie Ihre gespeicherten Daten vor Kreditantrag prüfen und ggf. korrigieren lassen, um einen besseren Score zu erreichen. Wie das geht, erfahren Sie hier.
Da Scores auf Wahrscheinlichkeiten und Vergleichsgruppen beruhen, ist ein gezielter Einfluss nicht möglich.
Es gibt jedoch Verhaltensweisen, die sich insgesamt positiv auf die Kreditwürdigkeit auswirken und die Berechnung des Scores beeinflussen.
Zunächst ist es empfehlenswert, wenn die bei einer Auskunftei gespeicherten Daten Rückschlüsse auf ein zuverlässiges Zahlungsverhalten zulassen. Wie Sie Ihre SCHUFA-Auskunft verbessern können, lesen Sie hier.
Die internen Scores, die Kreditgeber berechnen, berücksichtigen in der Regel nicht nur die Auskünfte und Scores von Auskunfteien, sondern auch intern erhobene oder mit dem Kreditantrag abgefragte Informationen. Hier wirken sich z.B. ein langjähriges Arbeitsverhältnis und ein geregeltes angemessen hohes Einkommen positiv aus.
Bei der SCHUFA-Bonitätsauskunft werden dem abfragenden Unternehmen zur Person gespeicherten Daten mitgeteilt.
Das abfragende Unternehmen muss ein begründetes Interesse an der Information haben, etwa weil es das Kreditausfallrisiko abschätzen muss. Welche Daten gespeichert und weitergegeben werden, ist im Bundesdatenschutzgesetz geregelt.
Dazu zählen neben personenbezogenen Angaben wie Name oder Anschrift auch Wirtschaftsinformationen, z.B. zu laufenden Konten oder Kreditverträgen, aber auch Informationen zu nicht-vertragsgemäßem Zahlungsverhalten, wie Mahnverfahren, und Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen, z.B. zu Insolvenzverfahren.
Zusammen mit der Bonitätsauskunft können sich Unternehmen auch den Branchenscore eines Verbrauchers einholen.
Der SCHUFA-Basisscore ist ein Orientierungswert für Verbraucher.
Der Basisscore kann zusammen mit der Selbstauskunft bei der SCHUFA abgefragt werden. Er wird nicht an die abfragenden Unternehmen weitergegeben, sondern hilft lediglich dem Verbraucher dabei, seine eigene Bonität besser einschätzen zu können.
Der Basisscore reicht von 1 bis maximal 100. Ein Basisscore von 100 ist jedoch nicht möglich, da jeder Kreditnehmer ein Ausfallrisiko durch Versterben hat.
Der Basisscore wird alle drei Monate neu berechnet.
Je höher der Basisscore, desto geringer das Kreditausfallrisiko.
Der Branchenscore ist ein branchenspezifischer Score, der stets aktuell berechnet wird.
Der Hintergedanke: Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Immobilienfinanzierung verlässlich abgewickelt wird, hängt von anderen Kriterien ab als die Wahrscheinlichkeit, dass eine Rechnung vom Online-Shopping pünktlich bezahlt wird.
Daher werden bei der SCHUFA für verschiedene Branchen unterschiedliche Scores berechnet. Für diese Branchen liegen spezifische Scoringverfahren vor:
Beim Branchenscore werden für die verschiedenen Merkmale, die für die Vorhersage der Rückzahlungswahrscheinlichkeit relevant sind, Punkte vergeben.
Die maximal zu erreichende Punktzahl liegt bei 9.999 – hier wird das niedrigste Ausfallrisiko erwartet. Wie hoch die Ausfallquote bei welcher Punktzahl angenommen wird, unterscheidet sich je nach Branche: Während im Hypothekengeschäft im besten Fall die Risikoquote bei 0,41 % (mind. 9.935 Punkte) liegt, wird im Bankengeschäft bestenfalls von 0,80 % (mind. 9.863 Punkte) ausgegangen.
Die zu erreichenden Punktzahlen und die abgeleitete Risikoquote werden einer Ratingstufe zugeordnet. Ratingstufe A ist die beste Stufe mit dem geringsten Ausfallrisiko, Ratingstufe M die schlechteste.
Wenn Negativmerkmale vorliegen, so ist die Risikoquote massiv erhöht, hier werden die Ratingstufen N bis P vergeben.
Unternehmen bekommen nur den für ihre Branche berechneten Score mitgeteilt.
Sie erhalten weder den branchenspezifischen Score anderer Branchen noch den Basisscore, der nur für den Verbraucher einsehbar ist.
Der Branchenscore der SCHUFA wird zusammen mit der Bonitätsabfrage an Unternehmen weitergegeben, wenn ein Unternehmen dies wünscht. Es ist aber auch möglich, dass die SCHUFA-Auskunft ohne Branchenscore erteilt wird.
Welche Branchenscores in den vergangenen zwölf Monaten berechnet und Unternehmen mitgeteilt wurden, erfährt der Verbraucher, wenn er bei der SCHUFA die Datenübersicht anfordert.
Der CEG-Score beurteilt die Kreditausfallwahrscheinlichkeit und stellt das Ergebnis anschaulich mit einer Ampel dar.
Beim CEG-Score gilt: Je höher der Score-Wert, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls. Liegen zur Person Negativmerkmale vor (z.B. Inkassoverfahren), dann wird die Farbe Rot auf der CEG-Ampel vorgenommen. Orange symbolisiert eine doppelt so hohe Ausfallwahrscheinlichkeit wie im Durchschnitt, bei Grün liegen keine Negativmerkmale vor.
Boniversum gehört ebenfalls zur Creditreform Unternehmensgruppe und stellt seinen Kunden eine Bonitätsprüfung zur Verfügung.
Wie andere Auskunfteien werden hier die gespeicherten personenbezogenen Daten, Informationen die von Vertragspartnern und öffentlich zugänglichen Quellen zur Verfügung gestellt werden und statistische Verfahren genutzt, um die Ausfallwahrscheinlichkeit einschätzen zu können.
Die Scorewerte beim Informa-Consumer-Score der Infoscore Consumer Data (zu arvato infoscore gehörend) reichen von 232 bis 654.
Je niedriger der Wert, desto niedriger wird die Wahrscheinlichkeit eingeschätzt, dass ein Konsument seinen Kredit bedienen wird.
Bei Scores über 490 ist von 98%iger Erfüllungswahrscheinlichkeit auszugehen, bei Werten unter 390 liegt die Wahrscheinlichkeit hingegen bei unter 40%.
Zusätzlich bietet das Unternehmen einen Boni-Score an, mit dem das Ausfallrisiko bei Kunden, die in der Vergangenheit bereits Zahlungsschwierigkeiten hatten, eingeschätzt wird.
Der Concheck-Score beurteilt mit Werten von 1,0 bis 6,0 das Zahlungsausfallrisiko von Privatpersonen.
1,0 ist der beste Wert, der für eine sehr gute Bonität steht, 6,0 ist der schlechteste.
Ab einem Wert von 3,0 hat die Auskunftei Negativmerkmale zur Person vorliegen, z.B. ein Inkassoverfahren, die zu einer negativen Beurteilung der Bonität führen.
Bei Werten bis 2,9 wird die Bonität mittels statistischer Verfahren, die das Kreditausallrisiko prognostizieren, eingeschätzt.
Der ausmoney Score ist das Ergebnis des Scoring-Verfahrens der Crowdlending-Plattform auxmoney.
Dabei werden interne Faktoren, wie das bisherige Zahlungsverhalten, die Ergebnisse externer Scoring-Anbieter (SCHUFA und Creditreform) und individuelle Daten, die zusammen mit dem Kreditantrag vom Antragsteller stammen, berücksichtigt.
Die beste erreichbarer Ratingklasse ist AA, die schlechteste E. Bei dieser wird das Kreditausfallrisiko am höchsten eingeschätzt.
Die Zinsen auf auxmoney sind abhängig von der Bonität ist: Je besser die Ratingstufe ausfällt, desto niedrigere Zinsen werden erhoben. So schwankt der Nominalzins p.a. zwischen 3,95 % und 16,3 %.
Zusätzlich gibt es eine Ratingstufe X für besonders risikoreiche Kreditnehmer. In dieser ist der Kreditvergabeprozess umfangreicher als bei den anderen Ratingklassen.
Wer wissen will, welche Daten bei der Bonitätsabfrage mitgeteilt werden und wie hoch der eigene SCHUFA-Score ist, der nutzt die Selbstauskunft der Auskunfteien.
Diese sind verpflichtet mitzuteilen, welche Daten über eine Person gespeichert sind, woher diese stammen und an wen sie in den vergangenen 12 Monaten weitergegeben wurde. Wenn das Unternehmen mit Scoring arbeitet, müssen außerdem die weitergegebenen Scores mitgeteilt werden.
Das Recht zur Selbstauskunft ist in §34 des Bundesdatenschutzgesetzes festgelegt. Die Datenauskunft muss bei der Auskunftei beantragt werden und ist einmal im Jahr kostenfrei. Damit nicht versehentlich eine kostenpflichtige Bonitätsabfrage gestellt wird und auch alle interessierenden Daten angefordert werden, empfiehlt es sich ein Musterschreiben zu nutzen.
Tipp: Vergessen Sie nicht, Ihren Score-Werte abzufragen! Häufig ist auf den Musterschreiben dazu ein gesonderter Vermerk, der angekreuzt werden muss.
Einige Auskunfteien bieten die Bonitätsabfrage auch online an.
Durch Angabe der persönlichen Daten auf der Website der Auskunftei wird die Eigenauskunft beantragt. Die Zustellung der Selbstauskunft erfolgt jedoch immer postalisch, um Missbrauch auszuschließen – schließlich werden sensible persönliche Daten übermittelt, die nicht in fremde Hände gelangen sollten.
Ausnahme: Die kostenpflichtigen Angebote der Auskunfteien, die über die Datenübersicht nach dem Bundesdatenschutzgesetz hinausgehen, sind auch online abrufbar.
Die Selbstauskunft muss kostenlos sein, wenn sie nach §34 BDSG erfolgt.
Demnach hat jedermann das Recht, einmal im Jahr kostenlos von jeder Auskunftei zu erfahren, welche Daten über ihn gespeichert und weitergegeben wurden.
Die Bearbeitungszeit der kostenlosen Selbstauskunft beträgt erfahrungsgemäß etwa zwei Wochen.
Sofortauskünfte sind möglich, allerdings muss dazu ein kostenpflichtiger Service gebucht werden. Für den durchschnittlichen Verbraucher, der zur persönlichen Datenkontrolle die Selbstauskunft nutzen möchte, sind diese Angebote in den meisten Fällen nicht nötig.
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