Modernisierungskredit + Renovierungskredit + Sanierungskredit

Günstige Kredite für Renovierung & Modernisierung ohne Grundbucheintrag. Bad, Küche, Dach oder Heizung: Alle Infos zur Finanzierung für Eigentümer & Mieter.

Die Modernisierung des Eigenheims ist eine kostspielige Investition, die sich aber in vielerlei Hinsicht auszahlt.

Immobilienbesitzer profitieren von der Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden. Doch auch wenn das Haus oder die Eigentumswohnung abbezahlt sind, müssen regelmäßig größere Summen in Instandhaltung, Renovierung oder Modernisierung investiert werden. Nicht jeder Eigentümer kann diese aus seinem regelmäßigen Einkommen oder aus Rücklagen aufbringen.

Trotz der finanziellen Belastung und des großen Aufwands lohnt es sich, das Zuhause regelmäßig auf Vordermann zu bringen. Eine zeitgemäße Ausstattung spart jährlich mehrere hundert Euro an Energiekosten und steigert den Wert der Immobilie. Zudem können Bauherren mit Unterstützung vom Staat und zinsgünstigen Krediten rechnen.

So unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewisse Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Bestandsimmobilien. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert zudem die Installation von energiesparenden Heizungsanlagen. Doch auch private Geldinstitute haben spezielle Kredite für Modernisierung, Sanierung und Renovierung im Angebot, die durch die Zweckbindung relativ zinsgünstig sind.

Modernisierungskredit

Modernisierungskredit

Modernisierungskredite sind zinsgünstige Ratenkredite, die zweckgebunden zur Modernisierung einer Immobilie vergeben werden.

Durch die Zweckbindung kann der Modernisierungskredit zwar nicht so flexibel verwendet werden wie der klassische Ratenkredit, allerdings sind die Zinsen meistens bedeutend niedriger. Je nach Laufzeit und Bonität liegen sie etwa zwischen 2,5 % und 5%.

Die Kredithöhe liegt zwischen 5.000 € und 50.000 €. Die Laufzeit variiert je nach Anbieter zwischen zwei und 15 Jahren. Berücksichtigen Sie bei der Wahl der Laufzeit den Rat von Verbraucherschützern und lassen Sie Ihren Kredit nicht länger laufen als Sie die finanzierte Sache nutzen können.

Modernisierungskredite werden in der Regel nur an Eigentümer des zu modernisierendes Hauses/der Eigentumswohnung vergeben, ein Eintrag als Grundschuld ist bei Summen bis 50.000 € nicht erforderlich. Gute Bonität und ein regelmäßiges gesichertes Einkommen sind Voraussetzung. Meistens darf die Immobilie nur privat und nicht gewerblich genutzt werden. Manche Banken vergeben Modernisierungskredite bonitätsabhängig: Wer über eine gute Bonität verfügt, bekommt besonders günstige Zinsen.

Tipp: Da Modernisierungen mit Wertsteigerung verbunden sind, werden sie von Banken und Staat besonders gefördert. Fragen Sie Ihren Bankberater nach einem speziellen Modernisierungskredit und nach den geförderten Produkten der KfW.

Sanierungskredit

Sanierungskredit

Banken unterscheiden meistens nicht zwischen Sanierung und Modernisierung, da diese Maßnahmen oft miteinander einhergehen.

Sanierungskredite sind zweckgebundene Kredite, die in der Regel an Eigentümer von Wohnraum vergeben werden. Häufig bieten Banken keinen gesonderten Kredit für Sanierungen an, sondern finanzieren diese mit einem Modernisierungskredit.

Wer Sanierungen per Kredit finanzieren lassen möchte, sollte die geplanten Maßnahmen mit der Bank besprechen, um das passende Angebote zu erhalten. Auch Sanierungen werden vom Staat mit günstigen KfW Krediten und Förderprogrammen unterstützt.

Renovierungskredit

Renovierungskredit

Renovierungen können häufig nicht mit den günstigen Modernisierungskrediten finanziert werden, da sie den Wert einer Immobilie nicht steigern.

Eine neue Küche kostet schnell genauso viel wie der Einbau einer sparsamen Heizungsanlage. Dennoch sind Banken bei der Finanzierung von Renovierungsmaßnahmen zurückhaltender. Wer eine Renovierung günstig per Kredit finanzieren möchte, muss vergleichen, da sich die Angebote teils erheblich unterscheiden: Während manche Banken ausdrücklich auch Renovierungen mit Modernisierungskrediten finanzieren oder spezielle Renovierungskredite anbieten, verweisen andere auf klassische Ratenkredite.

Zudem verwenden Banken den Renovierungsbegriff oft ungenau. Besprechen Sie daher Ihr Vorhaben genau mit Ihrem Berater, damit Sie den passenden Kredit erhalten.

Wohnkredit

Wohnkredit

Manche Banken bezeichnen den Ratenkredit, den sie für Modernisierungs-, Sanierungs- oder Renovierungszwecke anbieten als Wohnkredit.

Somit unterscheidet sich Wohnkredite in der Regel nicht von den Angeboten anderer Banken: Sie werden zinsgünstig und zweckgebunden zumeist an Eigentümer von Wohnraum vergeben, Voraussetzung ist gute Bonität und gesichertes Einkommen.

Mit Wohnkrediten werden auch Mieter angesprochen, die so den Kauf einer neuen Küche, Umzüge oder Renovierungen finanzieren können. Bei diesen Krediten handelt es sich aber um freie Ratenkredite, mit denen privater Konsum finanziert wird und nicht um besonders günstige Modernisierungs- oder Sanierungskredite – auch wenn die Bezeichnung Wohnkredit dies im ersten Moment vermuten lässt.

KfW-Kredite & Zuschüsse für Modernisierung & Sanierung

KfW-Kredite & Zuschüsse für Modernisierung & Sanierung

Der Staat unterstützt Modernisierungen und Sanierungen mit speziellen Förderprogrammen und günstigen Krediten, die von der KfW vergeben werden.

Energieeffizientes Sanieren, die Installation einer Photovoltaikanlage, Einbruchsicherung und der altersgerechte Umbau von Bestandsimmobilien werden durch die KfW bezuschusst und mit sehr günstigen Krediten finanziert. Zudem fördert die KfW Baumaßnahmen an gekauften, geschenkten und geerbten Eigenheimen und Eigentumswohnungen, wenn diese vom Eigentümer selbst genutzt werden.

Die Vergabe von Krediten und Förderzuschüssen ist an Bedingungen geknüpft. So müssen beim energetischen Sanieren gewisse Zielwerte erreicht werden. Stellen Sie Ihre Anträge daher unbedingt rechtzeitig, um die Finanzierung vor Baubeginn gesichert zu haben. Wird Ihr Antrag abgelehnt, weil das Vorhaben nicht förderfähig ist, so erhöht sich Ihre finanzielle Belastung enorm. Einige Produkte wie das Wohneigentumsprogramm müssen zwingend vor Vorhabebeginn beantragt werden.

Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag

Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag

Bei Modernisierungskrediten bis zu 50.000 € verzichten die Banken auf Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch.

Kredite, die mit einer Grundschuld besichert werden, haben meistens niedrigere Zinsen als Kredite ohne Grundschuld. Doch nicht immer ist die Eintragung im Grundbuch sinnvoll oder möglich.

Häufig sind die ersten Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten fällig, wenn das Haus noch nicht abbezahlt ist. Ist die Immobilie bereits mit einer Grundschuld oder einer Hypothek belastet, dient sie der Bank nicht ausreichend als Sicherheit für die Vergabe eines weiteren großen Kredites. In diesem Fall werden nur Kredite ohne Grundschuldeintrag bewilligt, deren Höhe meistens auf 50.000 € begrenzt ist.

Bei Krediten bis 50.000 € ist die Eintragung der Grundschuld nicht sinnvoll, da Aufwand und Kosten im Vergleich zur Kreditsumme zu hoch sind. Ohne Grundschuldeintrag spart der Kreditnehmer nicht nur Zeit, sondern auch Notar- und Grundbuchgebühren.

Modernisierungskredit ohne Eigenkapital (100% Finanzierung)

Modernisierungskredit ohne Eigenkapital (100% Finanzierung)

Die meisten Anbieter von Modernisierungskrediten setzen kein Eigenkapital voraus.

Auch wenn die Zinsen bei Modernisierungskrediten vergleichsweise gering sind, empfiehlt es sich, die Kreditsumme möglichst gering zu halten. So rät die LBS ihren Kunden, 20 – 30 % der Modernisierungskosten aus Eigenkapital aufzubringen.

Modernisierung mit Bausparvertrag finanzieren

Modernisierung mit Bausparvertrag finanzieren

Wer größere Summen für sein Vorhaben benötigt oder zeitlich sehr viel Vorlauf hat, kann Modernisierungen auch über den Bausparvertrag abdecken.

Modernisierungen und Renovierungen am Eigenheim oder der Eigentumswohnung sind relativ gut zu kalkulieren: Die ersten großen Arbeiten an der Fassade, Dach und Fenstern sind etwa 15 bis 20 Jahre nach Bau fällig.

Wer es sich leisten kann, finanziert die Modernisierungskosten mit einem Bausparvertrag: In der Guthabenphase wird ein fester monatlicher Betrag eingezahlt, bis eine vereinbarte Summe angespart ist. Diese wird in der Auszahlungsphase zusammen mit einem Kredit ausgezahlt, um das Bauvorhaben zu finanzieren. Im Anschluss beginnt die Rückzahlung des Kredits. Unter verschiedenen Bedingungen werden Bausparverträge staatlich gefördert, z.B. mit der Riester-Rente.

Doch nicht alle Bauvorhaben können langfristig geplant werden: Wenn das Objekt beschädigt ist, muss zeitnah saniert werden, um die Bewohnbarkeit wiederherzustellen. Manche Kreditinstitute zahlen dann einen Modernisierungskredit aus, der zu einem späteren Zeitpunkt vom Bausparkredit abgelöst wird.

Mehr Informationen zu Modernisierung via Bausparvertrag bei Stiftung Warentest unter test.de

Modernisierungskredit über 50.000 €

Modernisierungskredit über 50.000 €

In der Regel werden Modernisierungskredite nur bis zu 50.000 € vergeben, für größere Bauvorhaben empfehlen sich Bausparvertrag oder Baufinanzierung.

Einige Banken wie die Commerzbank und die Targobank vergeben Modernisierungskredite von bis zu 65.000 € bzw. 80.000 € ohne dass eine Grundschuld eingetragen wird.

Planbare und umfangreiche Modernisierungen können am besten über den Bausparvertrag finanziert werden.

Die klassische Baufinanzierung eignet sich, wenn sehr große Summen für die Modernisierung benötigt werden, z.B. wenn ein Altbau komplett überholt werden muss. Hier sind meistens ein Eigenkapitalanteil und die Eintragung ins Grundbuch gefordert, allerdings sind die Zinsen vergleichsweise niedrig.

Tipp: Bringen Sie möglichst viel Eigenkapital ein und nutzen Sie staatliche Förderprogramme, um die Kreditkosten gering zu halten.


Kredit Hammer

Modernisieren, Renovieren, Sanieren – da liegt der Unterschied

Die drei Begriffe werden häufig synonym verwendet und lassen sich in der Praxis nicht immer voneinander trennen. Um die passenden Fördermittel und den richtigen Kredit zu beantragen, sollten Bauherren jedoch die Unterschiede kennen.

Modernisierungen sind Baumaßnahmen, mit denen eine Immobilie auf einen zeitgemäßen Stand gebracht und somit ihr Wert gesteigert wird. Laut §555b BGB II zählen dazu u.a. Maßnahmen zur Einsparung von Energie oder Wasser und Wohnraumerweiterungen.

Bei der Sanierung wird ein Schaden behoben und so der ursprüngliche gebrauchsfähige Zustand wiederhergestellt. Sanierungen sind also Instandsetzungs- bzw. -haltungsmaßnahmen, die z.B. nach Feuchtigkeitsschäden vorgenommen werden.

Renovierungen sind reine Verschönerungsmaßnahmen. Damit werden Gebrauchsspuren beseitigt oder der Wohnraum dem aktuellen Geschmack angepasst. Auch wenn mit Renovierungen das subjektive Wohlempfinden steigt, ist mit ihnen keine Wertsteigerung der Immobilie verbunden. Dazu zählt z.B. ein neuer Anstrich der Fassade oder der Einbau einer neuen Küche.

In der Praxis gehen Modernisierung und Sanierung oft miteinander einher, z.B. wenn eine defekte, alte Heizungsanlage durch eine neue energieeffizientere ersetzt wird. Die Kosten für Modernisierungsarbeiten darf der Vermieter auf den Mieter durch Mieterhöhungen umlegen, die für Sanierung dagegen nicht (§559 BGB II).


Konditionen von Krediten zu Modernisierung, Sanierung & Renovierung

Die meisten Modernisierungskredite werden an Eigentümer von Wohnraum vergeben.

Eigentümer, die ihren selbst genutzten Wohnraum modernisieren, sanieren oder renovieren wollen, haben bei guter Bonität meist beste Chancen auf einen Kredit. Sie müssen volljährig sein, über ein regelmäßiges festes Einkommen verfügen und eine positive Schufa-Auskunft vorweisen.

Sie sind zudem berechtigt, die BAFA-Förderung zu beantragen.

Wichtig: Einige Kredite werden nur bewilligt, wenn Sie als Eigentümer den Wohnraum für einen gewissen Zeitraum selbst nutzen. Besprechen Sie es mit Ihrem Bankberater, wenn Sie vorhaben das Objekt zu vermieten oder Familienangehörigen zu überlassen.

Für Mieter

Für Mieter

Mieter sind nicht berechtigt, ohne Zustimmung bauliche Veränderungen vorzunehmen und erhalten in der Regel keinen Modernisierungs- oder Sanierungskredit.

Besteht in Ihrer Mietwohnung Modernisierungs-, Sanierungs- oder Renovierungsbedarf, dann sprechen Sie zunächst den Vermieter an: Er ist verpflichtet die Mietsache instand zu halten. Wichtig für Mieter: Nach Modernisierungsmaßnahmen darf der Vermieter die Miete erhöhen, nach Sanierung und Renovierung nicht.

Wer nach Zustimmung seines Vermieters die gemietete Wohnung oder das gemietete Haus barrierefrei oder einbruchsicher umbauen lässt, kann dafür den KfW Investitionszuschuss zum altersgerechten Wohnen beantragen. Hier werden 10 % der Kosten erstattet, maximal 5.000 € für den altersgerechten Umbau und 1.500 € für Einbruchschutz.

Für die Beantragung der Förderung des BAFA müssen Mieter die Erlaubnis des Vermieters vorlegen, dass sie eine entsprechende Heizungsanlage auf dem Grundstück in Betrieb nehmen dürfen. Dann sind sie berechtigt, Fördergelder zu erhalten.

Sogenannte Renovierungs- oder Wohnkredite werden ebenfalls an Mieter vergeben. Banken werben damit, dass Mieter so neue Möbel oder Umzugskosten finanzieren können. Dahinter verbergen sich meistens freie Konsumkredite, die zweckunabhängig sind und zu gängigen Zinskonditionen vergeben werden.

Kredithöhe

Kredithöhe

Die Kredithöhe von Modernisierungs- und Sanierungskrediten liegt meistens zwischen wenigen tausend und 50.000 Euro.

Die Mindestauszahlung schwankt je nach Kreditgeber zwischen 1.500 € und 10.000 €. Größere Modernisierungskredite von über 50.000 € vergeben die Commerzbank und die Targobank. Für sehr kostenintensive Baumaßnahmen eignen sich Bausparvertrag oder die klassische Baufinanzierung.

Auch wenn die Zinsen vergleichsweise niedrig sind, sparen Sie Kosten, wenn Sie die Kreditsumme möglichst niedrig halten. Nehmen Sie daher nur so viel Geld auf, wie Sie für Ihre Maßnahme benötigen. Wer handwerklich gehabt ist, kann viele Arbeiten am Haus selbst erledigen. Vergleichen Sie außerdem die Preise der Handwerker und lassen Sie sich mehrere Angebote vorlegen.

Wichtig; Modernisierungs- und Sanierungskredite sind in der Regel zweckgebunden, d.h. es muss nachgewiesen werden, dass der Kredit nur für die vereinbarten Maßnahmen genutzt wurde.

Kreditlaufzeit

Kreditlaufzeit

Die Laufzeit von Krediten für Modernisierung, Sanierung und Renovierung ist abhängig von der Kredithöhe und den Zinsen.

Die meisten Kredite haben eine Laufzeit zwischen 12 und 120 Monaten. Je nach Anbieter werden auch Modernisierungskredite mit bis zu 20 Jahren Laufzeit vergeben, wenn die Kreditsumme sehr hoch ist.

Die Rückzahlung des Kredites sollte nicht länger dauern als die finanzierte Sache genutzt werden kann. Bedenken Sie, dass manche Arbeiten wie z.B. die Wärmedämmung in regelmäßigen Abständen vorgenommen werden müssen. Spätestens wenn neue Maßnahmen fällig sind, sollten sie die vorangegangenen abbezahlt haben.

Zinsen & Rückzahlung

Zinsen & Rückzahlung

Modernisierung führt zu Wertsteigerung der Immobilie, daher sind die Zinsen von Modernisierungskrediten vergleichsweise niedrig.

Einige Banken vergeben Modernisierungs- und Sanierungskredite bonitätsabhängig, andere wiederum bonitätsunabhängig. Vergleichen Sie daher die Angebote unter Berücksichtigung Ihrer Einkommensverhältnisse.

Die günstigen Zinsen sind meistens für einen bestimmten Zeitraum garantiert und steigen danach an. Bei hohen Summen überdauert die Rückzahlung die Zinsbindung – informieren Sie sich daher, welche anschließenden Konditionen zu erwarten sind.

Manche Kreditinstitute wie die KfW räumen eine tilgungsfreie Anlaufzeit ein, in der nur Zinsen, aber keine Raten zurückgezahlt werden müssen. Dies entlastet zwar anfangs das Budget, führt aber zu einer längeren Kreditlaufzeit.

Achten Sie bei Kreditabschluss darauf, ob Sie außerplanmäßige Sondertilgungen leisten können. Je nach Anbieter ist dies jederzeit oder nur zu bestimmten Zeitpunkten möglich. Da bei vorzeitiger Rückzahlung der Bank Zinsen entgehen, erheben einige eine Gebühr (Vorfälligkeitsentgelt).

Außerdem sollten sich Bauherren mit einer Restschuldversicherung absichern. Diese springt ein, wenn bei Ereignissen wie Arbeitslosigkeit oder Tod der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann.

Finanzierung von Eigenleistung

Finanzierung von Eigenleistung

Wer handwerklich begabt ist, kann viele Arbeiten in Eigenleistung erbringen und spart somit bares Geld.

Tapezieren, Fliesen legen, Fenster streichen – einfache Arbeiten am Eigenheim können leicht selbst erbracht werden. Um nachzuweisen, dass der Kredit nur für den vereinbarten Zweck verwendet wurde, müssen die Rechnungen für das Material bei der Bank eingereicht. Die eigene Arbeitsleistung kann jedoch nicht in Rechnung gestellt werden.

Auch wer KfW-Fördergelder beantragt, darf Modernisierungen und Sanierungen selbst ausführen. Die Beauftragung eines Sachverständigen, der die Arbeiten begleitet und die sachgemäße Ausführung bestätigt, ist jedoch obligatorisch.

Zweckgebunden und gegen Rechnung

Zweckgebunden und gegen Rechnung

Da Modernisierungs- und Sanierungskredite zweckgebunden sind, verlangen viele Banken einen Nachweis, wofür der Kredit verwendet wurde.

Überlegen Sie sich vor Abschluss genau, was finanziert werden müssen: Soll nur das Dach neu gedämmt werden oder planen Sie einen kompletten Dachausbau inkl. neuer Möbel? Da es zwischen den Banken große Unterschiede gibt, welche Maßnahmen mit welchen Krediten finanziert werden, muss mit dem Kundenberater genau geklärt werden, wofür das Geld eingesetzt werden soll.

Kredite die ausdrücklich für Modernisierung und Sanierung vergeben werden, sind in ihrer Verwendung meistens eingeschränkter als sogenannte Wohn- oder Renovierungskredite. Letztere sind häufig freie Privatkredite, deren Verwendung nicht nachgewiesen werden muss.

Je nach Angebot wird ein Modernisierungs- und Sanierungskrediten erst ausgezahlt, wenn der Kostennachweis in Form von Auftragsbestätigung oder Rechnung vorliegt. Wurde ein Handwerks- oder Bauunternehmen mit den Maßnahmen beauftragt, so reichen Sie Auftragsbestätigung oder Rechnung bei Ihrer Bank ein. Wer in Eigenleistung modernisiert hat, weist die Materialkosten ebenfalls mit Rechnungen nach.


Eine Heizung in Nahaufnahme

Neue Heizungsanlage vom Staat fördern lassen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Installation von Wärmepumpen und Heizanlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

  • Solarthermie: bis zu 20.000 €
  • Biomasseanlage: bis zu 3.500 €
  • Wärmepumpen: bis 4.500 €
  • Kombination von Solarthermie & Holzheizung oder Wärmepumpe: zusätzlich 500 €

Antragberechtigt sind Eigentümer, Vermieter und Mieter von Grundstücken, auf denen eine entsprechende neue Anlage errichtet wird. Zuvor muss eine andere Heizungsanlage betrieben worden sein. Der Antrag muss spätestens neun Monate nach Inbetriebnahme eingegangen sein.

Tipp: Die nachträgliche Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage oder Wärmepumpe wird mit bis zu 200 € bezuschusst.

Wichtig: Der Umbau der Heizungsanlage kann nicht gleichzeitig mit dem BAFA-Programm und dem KfW-Kredit zur Energetischen Sanierung (151/152) gefördert werden! Eine Zusatzförderung durch den KfW Ergänzungskredit 167 ist allerdings möglich.


KfW-Kredite & Zuschüsse für Modernisierung & Sanierung

Neueigentümer von Bestandsobjekten profitieren von der günstigen Förderung der KfW.

Bestehende Häuser oder Wohnungen entsprechen nicht immer dem Geschmack ihrer neuen Besitzer und sind in ihrer Ausstattung oft nicht auf dem neuesten Stand.

Modernisierung, Sanierung und Umbau von gekauften, geschenkten oder geerbten Immobilien fördert die KfW mit einem Kredit des Wohnungseigentümerprogramms (Produkt 124). Damit können auch Nebenkosten wie der Grundbucheintrag oder Gebühren für den Notar bezahlt werden. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer den Wohnraum selbst nutzt und nicht vermietet. Gegenüber der Bank muss nachgewiesen werden, dass der Kredit zweckentsprechend verwendet wurde.

Pro Wohneinheit werden bis zu 50.000 € ausgezahlt, die Kreditlaufzeit liegt zwischen vier und 35 Jahren. Die Zinsen betragen zwischen 0,85 % und 1,35 % und sind auf fünf bzw. zehn Jahre festgelegt. Vorzeitige Rückzahlungen sind möglich, aber mit Gebühren verbunden.

Wichtig: Der Kredit muss vor Vorhabensbeginn beantragt werden! Im Gegensatz zu anderen Kreditinstituten verlangt die KfW eine Grundschuld-Eintragung ins Grundbuch.

Weitere Informationen zum Wohneigentunsprogramm unter kfw.de

Energetische Sanierung - Kredit

Energetische Sanierung - Kredit

Für die Finanzierung der energetischen Sanierung eines Wohngebäudes, das vor Februar 2002 errichtet wurde, stellt die KfW den staatlich geförderten Kredit 151/152 zur Verfügung.

Damit werden folgende festgelegte Arbeiten finanziert: Sanierungen zum KfW Energieeffizienzhaus, Maßnahmenpakete der Sanierung von Heizung und/oder Lüftung, zahlreiche Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung oder Erneuerung der Fenster.

Die zweckgemäße Verwendung der Gelder und das Erreichen technischer Mindestanforderungen muss nachgewiesen werden. Dazu muss ein Sachverständiger eingebunden werden, der die Maßnahmen begeleitet. Im Gegensatz zu vielen anderen Angeboten ist dieser Kredit auch für Eigentümer nutzbar, die das Objekt nicht selbst bewohnen, sondern vermieten.

Pro Wohneinheit, die saniert wird, werden bis zu 100.000 € bewilligt. Der effektive Jahreszins liegt bei 0,75 % und wird für zehn Jahre garantiert. Der Kredit kann als Annuitätsdarlehen (Laufzeit 4 – 30 Jahre) oder als endfälliges Darlehen (Laufzeit 4 – 10 Jahre) bereitgestellt werden. Sonderrückzahlungen sind kostenfrei möglich.

Die großen Vorteile des KfW-Kredites sind nicht nur die sehr günstigen Zinsen, sondern auch der Tilgungszuschuss. In Abhängigkeit der durchgeführten Maßnahmen werden bis zu 27,5 % der Darlehenssumme als Zuschuss gewährt, d.h. die Darlehensschuld wird um maximal 27.5000 € reduziert.

Tipp: Die Kosten für den Sachverständigen werden zu 50 % von der KfW bezuschusst.

Wichtig: Beantragen Sie die Förderung unbedingt vor Beginn der Maßnahmen.

Weitere Informationen zum Kredit für die Energetische Sanierung unter kfw.de

Energetische Sanierung - Zuschüsse & Ergänzungspakete

Energetische Sanierung - Zuschüsse & Ergänzungspakete

Die KfW fördert mit Zusatzprogrammen die energetische Sanierung und den Umbau von Heizungsanlagen.

Bauherren, die für die energetische Sanierung keinen Kredit benötigen, beantragen den Investitionszuschuss (Produkt 430) und erhalten damit bis zu 30.000 € Zuschuss pro Wohneinheit. Voraussetzung ist die Einbindung eines Sachverständigen, der die Maßnahmen plant und gegenüber der KfW nachweist. Für die Begleitung des Sachverständigen kann der Zuschuss Baubegleitung (Produkt 431) beantragt werden. Dieser erstattet die Hälfte der Kosten, max. 4.000 €.

Die Umstellung auf eine Heizungsanlage, die mit erneuerbaren Energien heizt, ist durch den günstigen Ergänzungskredit 167 finanzierbar. Für die Inbetriebnahme von Solarthermien, Biomasseanlagen, Wärmepumpen oder kombinierten Anlagen werden bis zu 50.000 € pro Wohneinheit genehmigt. Die Darlehenssumme wird mit 1,06 % eff. Jahreszins verzinst, die Laufzeit beträgt vier bis zehn Jahre. Vorzeitige Rückzahlungen sind möglich, aber mit Gebühren verbunden.

Tipp: Zusätzlich zum Kredit 167 kann das Förderprogramm des BAFA beantragt werden, das den Umbau der Heizungsanlagen bezuschusst.

  • Zum Investitionszuschuss Energetisches Sanieren unter kfw.de
  • Zum Baubegleitungszuschuss energetisches Sanieren unter kfw.de
  • Zum Ergänzungskredit energetisches Sanieren unter kfw.de

Erneuerbare Energien - Installation einer Photovoltaikanlage

Erneuerbare Energien - Installation einer Photovoltaikanlage

Für die Installation einer Photovoltaikanlage vergibt die KfW einen bonitätsabhängigen Kredit.

Mit dem Kredit Erneuerbare Energien – Photovoltaik (Produkt 274) werden Errichtung und Modernisierung von Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie finanziert. Die Laufzeit beträgt zwischen fünf und 20 Jahren, die Zinsen sind bonitätsabhängig. Je nach Laufzeit liegt der eff. Jahreszinssatz bei sehr guter Bonität zwischen 1,05 % und 1,96 %, bei mittlerer Bonität zwischen 2,88 % und 3,80 % und bei schlechter Bonität bei bis zu 8,62 %. Bei schlechter Bonität lohnt sich ein Zinsvergleich mit anderen bonitätsunabhängigen Modernisierungskrediten. Vorzeitige Rückzahlungen sind kostenpflichtig möglich.
Die Nachrüstung einer bestehenden Photovoltaikanlage mit einem Speicher ist mit dem Kredit Erneuerbare Energien – Photovoltaikanlage – Speicher finanzierbar, der ebenfalls bonitätsabhängig vergeben wird. Die Konditionen entsprechen denen des Kredites 274. Bis zu 25 % der Kosten für den Batteriespeicher werden als Zuschuss gewährt, müssen also nicht zurückgezahlt werden.

  • Zum Kredit Erneuerbare Energien – Photovoltaikanlage – Standard unter kfw.de
  • Zum Kredit Erneuerbare Energien – Photovoltaikanlage – Speicher unter kfw.de

Altersgerechter Umbau – Kredit & Investitionszuschuss

Altersgerechter Umbau – Kredit & Investitionszuschuss

Mit zunehmendem Alter steigt nicht nur der Anspruch an barrierefreies Wohnen, sondern auch das Bedürfnis nach Sicherheit in den eigenen vier Wänden.

Mit dem Kredit zum Altersgerechten Umbau (Produkt 159) vergibt die KfW zweckgebunden bis zu 50.000 € pro Wohneinheit. Damit können Maßnahmen zum Einbruchschutz (z.B. Installation von Alarmanlagen) und Maßnahmen zur Barrierereduzierung (z.B. Einbau eines Treppenliftes, Umbau des Badezimmers) bezahlt werden.

Der Kredit wird bonitätsunabhängig mit 0,75 eff. Jahreszins verzinst und als endgültiges (4 – 10 Jahre Laufzeit) oder Annuitätsdarlehen (4 – 30 Jahre Laufzeit) vergeben. Die Zinsbindung kann auf fünf oder zehn Jahre festgelegt werden.

Wer seinen Wohnraum altersgerecht oder einbruchsicher umbaut und dafür mindestens 2.000 € investiert, sollte sich den Investitionszuschuss (Produkt 455) nicht entgehen lassen. Damit werden 10 % der Kosten erstattet (Einbruchschutz max. 1.500 €, Barrierereduzierung max. 5.000 €). Für den Umbau zum Standard „Altersgerechtes Wohnen“ werden 12,5 % der Kosten pro Wohneinheit (bis zu 6.250 €) erstattet.

Tipp: Den Investitionszuschuss können auch Mieter beantragen, wenn der Vermieter den Umbaumaßnahmen zugestimmt hat.

  • Zum Kredit Altersgerecht Umbauen unter kfw.de
  • Zum Investitionszuschuss Altersgrecht Umbauen unter kfw.de

Verwendungszweck

Da die Erweiterung des Wohnraumes oder des Gartens in der Regel zur Wertsteigerung der Immobilie führt, vergeben Banken dafür Modernisierungskredite.

Neben den Modernisierungskrediten privater Banken eignet sich das Wohnungseigentumsprogramm der KfW. Hier sind die Zinsen noch günstiger als bei den Modernisierungskrediten, allerdings verlangt die KfW eine Grundschuldeintragung. Außerdem gibt es diesen Kredit nur für Neueigentümer von gekauften, geschenkten oder geerbten Immobilien. Umbauarbeiten an Gebäuden, die schon länger im Besitz sind, können mit diesem Kredit nicht finanziert werden.

Arbeiten am Dach

Arbeiten am Dach

Dachsanierungen zählen zu den teuersten Maßnahmen am Eigenheim, hier sind schnell mehrere zehntausend Euro fällig.

Arbeiten am Dach sind zwar sehr teuer, lohnen sich aber in zweierlei Hinsicht: Wer in Dämmung, Photovoltaikanlage oder Solarthermie investiert, spart nicht nur Heiz- und Energiekosten, sondern bekommt auch Zuschüsse vom Staat. Das BAFA mit dem Förderpaket zur Errichtung von Solarthermien und die KfW mit Angeboten zur Energetischen Sanierung und Errichtung einer Photovoltaikanlage unterstützen Bauherren mit Zuschüssen und günstigen Krediten.

Zusätzlich zur staatlichen Förderung vergeben Banken Modernisierungskredite, mit denen die Dacharbeiten finanziert werden.

Umbau für barrierefreies & altersgerechtes Wohnen

Umbau für barrierefreies & altersgerechtes Wohnen

Beim altersgerechten, barrierefreien Umbau lohnen sich die staatlich geförderten Angebote der KfW.

Wer auch bei eingeschränkter Mobilität die eigenen vier Wände bewohnen möchte, muss sich rechtzeitig Gedanken um barrierefreies Wohnen machen. Auch wenn entsprechende Maßnahmen oft unter dem Stichwort altersgerechtes Wohnen gebündelt werden, richten sie sich an alle, die körperlich eingeschränkt sind.

Bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit beteiligen sich die Kranken- und Pflegekassen an Maßnahmen, die die Lebensführung erleichtern. Die Maßnahmen, die die Pflegeversicherung bezahlt, sind in § 40 SGB XI festgehalten. Dazu zählen z.B. der Einbau einer barrierefreien Dusche und der Kauf eines speziellen Bettes.

Das beste Angebot zur Finanzierung von entsprechenden Umbaumaßnahmen hält die KfW bereit: einen bonitätsunabhängigen zinsgünstigen Kredit und staatliche Zuschüsse in Höhe von bis zu 6.250 €. Dieser Kredit kann auch von Mietern genutzt werden.

Tipp: Lassen Sie Umbaumaßnahmen rechtzeitig vornehmen, bevor es zu Unfällen kommt. Bedenken Sie, dass Rentner teils mit schlechteren Konditionen bei bonitätsabhängigen Krediten rechnen müssen als Berufstätige und achten Sie auf eine Restschuldversicherung. Die Kosten für den barrierefreien Umbau können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden.

Weitere Informationen unter wohnen-im-alter.de.

Neues Bad

Neues Bad

Arbeiten am Bad sind in der Regel damit verbunden, dass der Wert der Wohnung gesteigert wird.

Somit zählen sie zu den Modernisierungen, für die Modernisierungskredite vergeben werden. Wer sein Bad nicht nur modernisiert, sondern auch altersgerecht umbaut, kann zusätzlich den staatlichen Zuschuss der KfW beantragen und so bis zu 5.000 € sparen.

Neue Küche

Neue Küche

Eine neue Küche per Kredit finanzieren – hier gibt es Unterschiede zwischen den Banken.

Küchen zählen zu den umzugsfähigen Gegenständen und führen daher nicht zur Wertsteigerung einer Immobilie. Somit ist eine neue Küche nicht durch einen Modernisierungskredit finanzierbar. Einige Banken, die nicht zwischen Modernisierung, Renovierung und Sanierung unterscheiden, machen hier jedoch eine Ausnahme und finanzieren auch Küchen mit den besonders günstigen Krediten. Alternativ eignet sich der Abschluss eines günstigen Ratenkredites.

Wer vom Küchenstudio eine Finanzierung angeboten bekommt, sollte unbedingt die Konditionen vergleichen. Die Zinsen, die nach Ablauf der Zinsfreiheit bei der 0 % Finanzierung fällig sind, sind oft zu hoch. So wird das vermeintliche Schnäppchen schnell zur Kostenfalle.

Neue Möbel & Kinderzimmer

Neue Möbel & Kinderzimmer

Für den Kauf von Möbeln werden meistens klassische Ratenkredite angeboten, eine Finanzierung mit Modernisierungskrediten ist nicht möglich.

Banken bewerben ihre sogenannten Wohnkredite damit, dass Mieter so neue Möbel oder Umzugskosten finanzieren können. Dahinter verbergen sich meistens freie Konsumkredite, die zweckunabhängig sind und zu gängigen Zinskonditionen vergeben werden.

Viele Möbelhäuser bieten ihren Kunden Finanzierungsmodelle beim Möbelkauf an. Vorsicht bei 0 % Finanzierungsangeboten: Die Zinsfreiheit gilt meistens nur für einen festgelegten Zeitraum. Ist dieser überschritten, sind die Zinssätze oft sehr hoch, sodass die vermeintlich günstige 0 % Finanzierung teurer abschneidet als ein Ratenkredit der Hausbank.

Hinweise (Hier klicken um sie einzublenden)