Bausparvertrag Vergleich

Alle aktuellen Tarife und Konditionen im Vergleich. Doppelt profitieren von staatlichen Zulagen und Möglichkeiten sich gegen die Kündigung zu wehren.

In Deutschland sind knapp 30 Millionen Bausparverträge im Umlauf. Statistisch gesehen hat also hierzulande in etwa jeder zweite Erwachsene mindestens einen Bausparer am Laufen. Aber: Lohnt sich Bausparen überhaupt noch?

Die Statistiken zeigen zudem, dass die Anzahl der abgeschlossenen Verträge in den letzten Jahren leicht zurückgegangen ist. Das liegt nicht zuletzt an der aktuellen Niedrigzinsphase. Wer heute einen Bausparer abschließt, kann kaum mit Guthabenzinsen rechnen.

Aktuelle Angebote bieten in der Regel Guthabenzins zwischen 0,1% und 1%. Dafür sind die späteren Bauzinsen in der Darlehensphase überaus günstig. Zusätzlich winken attraktive Förderprogramme vom Staat. Wer vermögenswirksame Leistungen in einem Bausparer anlegt, kann unter Umständen sogar doppelt profitieren.

Bei der Auswahl des passenden Angebots ist ein ausgiebiger Vergleich der verschiedenen Anbieter nötig. Die Bausparkassen bieten zusammen über 100 verschiedene Tarife an, die sich jeweils in den entsprechenden Details wie z.B. Guthabenzins, Darlehenszins, Sparrate- und Anteil unterscheiden.

Ablauf

Ablauf

Bausparverträge sind Sparverträge mit Bausparkassen, die sich grob in 3 Phasen einteilen lassen können. So wird zunächst ein gewisser Betrag angespart, bis er zuteilungsreif ist. Danach schließt sich optional eine Darlehensphase an.

In der Sparphase wird eine vorher vereinbarte Bausparsumme (z.B. 30.000€) zu einem gewissen Prozentsatz angespart. Pro Monat zahlt der Bausparer mindestens den Regelsparbetrag auf den Bausparvertrag ein, bis die Mindestsparsumme erreicht ist.

Je nach Tarif gilt die Summe dann bei 30-50% als zuteilungsreif. Zusätzlich müssen Mindestvertragsdauer und Mindestbewertungszahl erreicht sein. Die Bewertungszahl regelt dabei die Reihenfolge der Auszahlung, wenn gleichzeitig mehrere Bausparer zuteilungsreif sind und ausgezahlt werden sollen.

Werden entsprechende Sicherheiten vorgelegt, kann der zuteilungsreife Bausparvertrag anschließend in die Darlehensphase übergehen. Hier wird der Restbetrag zur vorher vereinbarten Bausparsumme als Darlehen zu den vereinbarten Konditionen gewährt.

Das angesparte Kapital kann jedoch ebenso anderweitig verwendet werden. Besonders bei älteren, jetzt auslaufenden Verträgen sind die vereinbarten Darlehenskonditionen häufig schlechter als die von aktuellen Baukrediten auf dem freien Markt.

Vergleich

Vergleich

Bereits seit mehreren Jahren befinden sich die Zinsen für Anlageprodukte im Sinkflug. Die negative Zinsentwicklung macht auch vor Bausparverträgen keinen Halt. Selbst die attraktivsten Angebote reichen aktuell kaum an die 1%-Marke heran.

Trotzdem kann sich ein ausgiebiger Vergleich der aktuellen Angebote auf dem Markt lohnen. Bei den verschiedenen Bausparkassen findet man über 100 verschiedene Tarife. Diese unterscheiden sich unter anderem in Mindestsparanteil, Guthabenzins und Darlehenszins.

Da sich ein Bausparvertrag aktuell kaum noch als reine Sparanlage lohnt, sollte man beim Anbieter-Vergleich verstärkt auf die Darlehenszinsen und Bonusangebote (z.B. Bonus für junge Leute, etc.) achten. Besonders bei hohen Bausparsummen können zudem kleine Unterschiede beim Darlehenszins mehrere hundert Euro ausmachen.

Test

Test

Auf der Suche nach dem passenden Bausparvertrags-Angebot suchen viele Bausparer nach entsprechenden Tests. Dabei helfen unter anderem unabhängige Test-Portale wie die Stiftung Warentest.

Hier liegt der aktuelle Bausparvertrags-Test schon einige Zeit zurück. Beim Test der entsprechenden Bausparkassen schnitten jedoch nur 3 Anbieter mit „gut“ ab. Der überwiegende Teil der Anbieter kam nicht über ein „befriedigend“ oder „ausreichend“ hinaus.

Nicht zuletzt durch die Testergebnisse wird deutlich, dass man sich als angehender Bausparer intensiv in das Thema einlesen muss, um das beste Angebot zu finden. Dafür sollte man sich vorab über die eigenen Ansprüche bewusstwerden und vor einem etwaigen Beratungsgespräch zumindest die Eckpunkte der aktuellen Tarife kennen!

Testergebnisse können zwar prinzipiell eine Hilfe sein, vor einer Falschberatung durch die Mitarbeiter der einzelnen Bausparkassen schützt man sich jedoch nach wie vor am besten mithilfe einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema, der eigenen finanziellen Situation und den bestehenden Tarifen.

Anbieter

Anbieter

Bausparverträge werden exklusiv von sogenannten Bausparkassen angeboten. Aktuell gibt es etwa 20 verschiedene Anbieter auf dem Markt, die jeweils verschiedene Tarife im Angebot haben.

Bei der Auswahl des passenden Angebotes sollte man sich dabei weniger nach der jeweiligen Bausparkasse als vielmehr am jeweiligen Tarif orientieren. Einen Überblick zu entsprechenden Erfahrungswerten findet man über die Suchmaschinen..

Die bekanntesten Bausparkassen heißen Schwäbisch Hall, Wüstenrot und BHW. Auf dem Markt tummeln sich zudem jedoch ebenso die klassischen Großbanken und deren Ableger wie die Deutsche Bank sowie die Sparkassen (LBS).

Vertrag gekündigt? Aktuelles Urteil vom 21.02.2017

Vertrag gekündigt? Aktuelles Urteil vom 21.02.2017

Bausparkassen haben in den letzten Jahren vermehrt bestehende Bausparverträge gekündigt. Das gilt besonders für bereits länger bestehende Bausparer mit relativ hohen Zinssätzen. Betroffen waren unter anderem die Landesbausparkassen und die BHW Bausparkasse.

Die Bausparkassen sind nicht mehr bereit, die relativ hohen Zinssätze der älteren Bausparverträge zu zahlen. Sie gehen davon aus, dass Verträge, die bereits 10 Jahre zuteilungsreif sind, nach §489 ordentlich gekündigt werden können.

Verbraucherschützer argumentieren jedoch damit, dass eine ordentliche Kündigung bis zum Erreichen der vorher vereinbarten Bausparsumme nicht zulässig ist, da der Zweck des Vertrags noch nicht erfüllt wurde. Eine Aufnahme des Darlehens sei (wenn auch in geringerer Höhe) nach wie vor möglich.

Die genaue Rechtslage war dabei bisher ungeklärt – so gab es mehrere Urteile, die sowohl den Verbrauchern als auch den Bausparkassen zustimmten. Ein allgemeines Urteil des BGH wurde am 21.02.2017 gefällt:

Hier wurde entschieden, dass die Bausparkassen durchaus berechtigt sind, bereits zuteilungsreife Verträge nach 10 Jahren zu kündigen (§ 489 BGB). Als Begründung der Richter wurde angebracht, dass das Sonderkündigungsrecht sowohl Kreditgeber als auch -Nehmer vor Verlusten schützen soll.

Bausparvertrag bei Hartz-4

Bausparvertrag bei Hartz-4

Wer bereits in einen Bausparvertrag einzahlt und demnächst Arbeitslosengeld II beziehen muss, könnte den Bausparer unter Umständen verlieren. Hier kommt es darauf an, wie viel Geld bisher angespart wurde und wie alt der Leistungsempfänger ist.

Zunächst geht es also um den jeweiligen Vermögens-Freibetrag des angehenden Empfängers. Der Mindestfreibetrag pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft (inkl. Kinder) beträgt 3.100€. Ab einem gewissen Alter beträgt der Freibetrag 150€ pro vollendetem Lebensjahr. Ein 30-Jähriger darf als z.B. über ein Vermögen von 4.500€ verfügen. Der Maximalbetrag liegt bei 10.050€.

Bei Bausparverträgen handelt es sich nach einem Urteil aus dem Jahre 2007 um verwertbares Vermögen, das von Anfang an berücksichtigt wird, sofern der Sparbetrag den Freibetrag überschreitet. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn keine Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung besteht.

Wer also über eine hohe Bausparsumme verfügt, muss seinen Lebensunterhalt zunächst davon bestreiten, bis die Freigrenze erreicht wird. Dabei hilft es nicht, den Bausparer zu verschweigen, da die Beiträge spätestens bei der Kontoüberprüfung auffallen. Mit Falschangaben macht man sich darüber hinaus strafbar.


Anzahl der Bausparverträge bei Bausparkassen in Deutschland

Anzahl der Bausparverträge geht konstant zurück!

Beobachtet man die Zahlen der bei Bausparkassen liegenden Bausparverträge innerhalb der letzten 10 Jahre, kann man einen deutlichen Rückgang feststellen.

Zwar ist der Erfolg des Produkts mit aktuell über 28,5 Millionen laufenden Verträgen nach wie vor unbestreitbar, im Vergleich zu 2006 waren es Ende 2016 jedoch über 3 Millionen Produkte weniger, die bei den Bausparkassen liefen.

Obwohl die reine Vertragsanzahl zurückgegangen ist, ist die Bausparsumme der Verträge innerhalb der letzten 10 Jahre sogar deutlich gestiegen: Während im Jahr 2006 circa 732 Milliarden Euro verbucht waren, sind es im Jahr 2016 bereits 874 Millarden.

Es ist anzunehmen, dass Bausparverträge aufgrund der stark zurückgegangenen Attraktivität als reines Sparprodukt entsprechend häufiger auch wirklich zu wohnwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden und die jeweiligen Summen dadurch höher ausfallen.


Kosten & Konditionen

Auf der Suche nach dem passenden Angebot sind besonders die Kosten relevant. Bei Bausparverträgen sind neben den Darlehenszins und Guthabenzinsen besonders die sonstigen Konditionen wie Sparquote und die Möglichkeit zur Sonderzahlung interessant.

Dabei sollte sich zunächst jeder über die spätere Verwendung des Bausparvertrags Gedanken machen. Prinzipiell lohnt sich ein Bausparer nur, wenn man das Geld später auch zum Bauen verwenden möchte und dazu von den günstigen Darlehenszinsen Gebrauch machen kann.

Legt man sich jedoch zum Beispiel direkt bei Vertragsabschluss darauf fest, dass man nach der Zuteilungsreife kein Darlehen in Anspruch nehmen möchte, winken Bonuszinsen während der Sparphase. Insgesamt kommt man so bei einigen Anbietern auf circa 2% Guthabenzinsen – immerhin in etwa der doppelte Zinssatz als bei aktuellen Tagesgeld-Angebote.

Bei normalen Bausparverträgen gibt es hingegen kaum Guthabenzinsen. Maximal 1% sind zurzeit drin, häufig jedoch deutlich weniger. Dafür kann man später von günstigen Darlehenszinsen profitieren, wenn man am Ende der Laufzeit tatsächlich eine Immobilie finanzieren möchte.

Darüber hinaus gibt es bei den verschiedenen Tarifen Unterschiede in Sachen Laufzeit (meist 7 Jahre), beim monatlichen Regelsparbeitrag und der Mindestbesparung (zw. 30 und 50%). Außerdem gibt es aktuell bei allen Anbietern eine Abschlussgebühr (zw. 1 und 1,6%) einzuplanen. Einige Bausparkassen haben dafür verschiedene Bonusprämien (z.B. für junge Leute) im Angebot.

Bausparvertragsrechner

Bausparvertragsrechner

Besonders bei der Baufinanzierung sind Vergleichs-Rechner aus dem Internet beliebt. Die einzelnen Bausparkassen bieten in der Regel jeweils Bausparvertrags-Rechner auf ihren eigenen Internetseiten. Allerdings stehen hier meist nur wenige Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung.

Die einzelnen Rechner hat sich die Stiftung Warentest vorgenommen. In einem Test aus dem Jahre 2015 wurden dabei die mangelhaften Auswahlmöglichkeiten kritisiert – so kann z.B. bei der Bausparsumme nur zwischen großen Schritten unterschieden werden.

Darüber hinaus werden vorab einige Informationen abgefragt, über die der angehende Bausparer noch gar nicht entscheiden kann. Häufig soll man z.B. zwischen „Niedrigem Darlehenszins“ oder „Niedriger Darlehensrate“ entscheiden. Den passenden Tarif findet man damit jedoch nicht.

Häufig hilft nur das persönliche Gespräch in der Filiale. Auch hier sollte man sich vorab jedoch detailliert über die einzelnen Tarife informieren, um einer etwaigen Fehlberatung zuvorzukommen. Dabei sollte man sich z.B. darüber bewusst sein, wie viel man monatlich zurücklegen kann und wie weit in etwa der Immobilienkauf in der Zukunft liegt.

Guthabenzins

Guthabenzins

Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase lohnt sich der Abschluss eines Bausparvertrags als reiner Sparvertrag kaum noch. Momentan bieten die Bausparkassen maximal 1% Guthabenzins – bei den meisten Anbietern landet man sogar unter 0,50%.

Wer Eigenkapital für eine spätere Baufinanzierung mithilfe eines Bausparvertrags sammeln möchte, sollte sich darüber bewusst sein, dass Bausparkassen die günstigen Darlehenszinsen mithilfe der niedrigen Zinsen während der Sparphase finanzieren. Ein Bausparvertrag lohnt sich entsprechend nur, wenn man später tatsächlich auf das Darlehen zugreifen möchte.

Alternativ haben einige Anbieter Bonuszinsen im Angebot, wenn man von Anfang an angibt, später nicht auf ein Baufinanzierungs-Darlehen zugreifen zu wollen. In Addition mit den Bonuszinsen steigt der Effektivzins bei manchen Bausparkassen dadurch auf über 2%. Gleichzeitig verzichtet man hier jedoch automatisch auf staatliche Wohnungsbauprämien.

Darlehenszins

Darlehenszins

Ein Bausparvertrag sollte weniger anhand des zurzeit ohnehin geringen Guthabenzins als vielmehr aufgrund der attraktiven Darlehenszinsen ausgewählt werden. Für angehende Bauherren, die erst in der Zukunft von den aktuell niedrigen Bauzinsen profitieren wollen, kann ein Bausparvertrag die passende Alternative sein.

Bei einer späteren Baufinanzierung zahlt es sich in der Regel aus, wenn man einen gewissen Eigenkapitalanteil – z.B. in Form eines Bausparvertrags – in das Darlehen einbringen kann oder ein zusätzlicher Finanzierungspartner bei der Immobilienfinanzierung zur Hand ist.

Da man die günstigen Darlehenszinsen mithilfe der schlechten Konditionen während der Sparphase praktisch selbst finanziert, lohnt sich ein Bausparvertrag aktuell eigentlich nur, wenn man später tatsächlich den Restbetrag der Bausparsumme als Darlehen aufnehmen möchte.

Bei der Höhe der Darlehenszinsen gibt es große Unterschiede zwischen den verschiedenen Bausparkassen und innerhalb jeweils zwischen den einzelnen Tarifen. Hier sollte man sich bereits vorab genau über die eigenen, individuellen Pläne klarwerden, um am Ende kein Geld zu verschenken.

Wann ist der Bausparer zuteilungsreif? Mindestsparsumme, Laufzeit & Bewertungszahl

Wann ist der Bausparer zuteilungsreif? Mindestsparsumme, Laufzeit & Bewertungszahl

Wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist und letztendlich ausgezahlt werden kann, entscheiden mehrere Faktoren. Die meisten Bausparer gehen davon aus, dass es genügt, das vertraglich vereinbarte Mindestguthaben von 30-50% erreicht zu haben, damit das Darlehen Zuteilungsreife erlangt.

Allerdings genügt das Erreichen der Mindestsparsumme nicht aus. Zusätzlich muss die vorher vereinbarte Mindestsparzeit (zw. 12 und 60 Monate) eingehalten werden und eine entsprechende (Mindest-)Bewertungszahl erreicht sein. Die Bewertungszahl regelt dabei die Reihenfolge bei der Auszahlung. Hier werden Bausparer bevorzugt, die bereits länger eingezahlt haben.

Sind alle Kriterien erfüllt, ist der Vertrag zuteilungsreif und wird spätestens 6 Monate danach ausgezahlt. Wer flexibler sein möchte, muss nach speziellen Tarif-Optionen Ausschau halten. Häufig können so einzelne Kriterien umgangen werden. Allerdings fallen dafür üblicherweise Mehrkosten an.

Abschlussgebühren & Kreditgebühren

Abschlussgebühren & Kreditgebühren

In einem Urteil aus dem Jahre 2016 hat der Bundesgerichtshof die Kreditgebühren der Bausparkassen für ungültig erklärt. Allerdings sind die sogenannten Abschlussgebühren nach wie vor zulässig.

Zurzeit haben alle Bausparkassen eine Klausel über Abschlussgebühren in ihren Bausparverträgen verankert. Kunden müssen zwischen 1,0 und 1,6 Prozent der Bausparsumme als Vermittlungsprovision zahlen. Diese wird von der ersten Spareinlage abgezogen.

Je nach Bausparsumme kommen dabei nicht unbeträchtliche Kosten auf die Sparer zu. Bei einem Vertrag über 30.000€ ergeben sich so Kosten zwischen 300€ und 480€. Auch hinsichtlich der Abschlussgebühren gab es eine Klage und ein entsprechendes Urteil des BGH.

Im Gegensatz zu den Darlehensgebühren seien Abschlussgebühren laut BGH jedoch rechtsgültig, da das Geld nicht nur den Bausparkassen, sondern auch der Gemeinschaft der Bausparer zugutekommen würde. Neue Vertragsabschlüsse ermöglichen die Auszahlung bereits zuteilungsreifer Verträge.


Von Banken in Deutschland ausgegebene Wohnungsbaukredite an Privatpersonen (in Milliarden Euro)

Immer mehr ermöglichen sich den Traum von den eigenen vier Wänden!

Der Erwerb der eigenen Immobilie ist für viele Deutsche nach wie vor auf Platz 1 der persönlichen Lebensziele. Da das Geld dafür nur die wenigsten aus eigener Tasche leisten können, steigt auch die von Banken ausgegebenen Kreditsummen für die Baufinanzierung stetig an.

Dabei sollte man einen Immobilienerwerb nicht unüberlegt tätigen. Nach wie vor ist ein gesunder Eigenkapitalanteil von circa 20% Voraussetzung für günstige Baukredite.

Für das Ansparen empfiehlt sich z.B. ein Bausparvertrag. Hier wird das Guthaben aktuell zwar kaum noch verzinst, dafür kann man sich die aktuell günstigen Bauzinsen für später sichern.

Als reines Sparprodukt lohnt sich ein Bausparer aktuell kaum. Bei der Auswahl des passenden Tarifs sollte entsprechend der Darlehenszins in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken.


Möglichkeiten zur Bausparvertrags-Änderung

Bausparverträge begleiten Kunden meist über viele Jahre. Die Mindestsparzeit beträgt dabei zwischen 12 und 60 Monaten, wer nicht sondertilgen will, braucht noch länger und bis zur Zuteilungsreife können weitere Monate vergehen. Dabei kommt es insbesondere auf den zu Beginn gewählten Tarif an, ob Änderungen des Vertrages möglich sind.

So ist es prinzipiell jederzeit möglich, die vereinbarte Bausparsumme (und damit die monatlichen Raten) zu erhöhen oder zu verringern. Die Erhöhung ist dabei mit einer erneuten Zahlung von Abschlussgebühren (zw. 1% und 1,6%) verbunden.

Bei einer Senkung der Bausparsumme kommt es wiederum auf die Vertragsdetails an. So ist eine Verringerung der Summe meist nur innerhalb eines bestimmten Rahmens möglich. Häufig werden Bausparverträge zu diesem Zweck in mehrere kleinere Bausparer geteilt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung. Während der Sparphase ist eine Kündigung jedoch mit großen Nachteilen verbunden: Wird der Vertrag fristgerecht gekündigt (3 Monate Kündigungsfrist), wird der bisher angesparte Betrag + Zinsen zwar zurückgezahlt, allerdings sind dann die Abschlussgebühren und die staatlichen Zuschüsse weg!

Wer unbedingt sofort sein Geld möchte und keine 3 Monate warten kann, muss zudem noch Vorfälligkeitsentschädigungen an die Bausparkasse zahlen (1% pro Monat). Eine Ablösung bzw. Kündigung während der Darlehensphase ist hingegen unkomplizierter. Auch ein Wechsel der Bausparkasse ist möglich. Häufig sind entsprechende Sondertilgungsvereinbarungen vertraglich festgelegt.

Auszahlung von Bausparverträgen

Auszahlung von Bausparverträgen

Besonders bei älteren Bausparverträgen lohnt sich die Aufnahme des Darlehens nur bedingt. Mittlerweile sind die Bauzinsen auf einem deutlich niedrigeren Niveau. In der Regel macht es mehr Sinn, sich den Bausparer auszahlen zu lassen.

Das angesparte Geld kann man dann als Eigenkapital in eine Baufinanzierung einbringen oder alternativ für beliebige Zwecke eingesetzt werden. Die Auszahlung ist dabei ohne finanzielle Verluste möglich, sobald der Vertrag Zuteilungsreife erlangt hat.

Ein Bausparvertrag wird dann zuteilungsreif, wenn die Kriterien Mindestsparzeit (zw. 12 und 60 Monate), Mindestsparsumme (zw. 30 und 50% der Bausparsumme) und die Mindestbewertungszahl eingehalten wurden. Hier kommt es jeweils auf die Vertragsdetails an.

Zudem ist es prinzipiell jederzeit möglich, das Darlehen zu kündigen – unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten wird die bereits gesparte Summe und die angefallenen Zinsen ausgezahlt.

Bausparsumme erhöhen oder verringern

Bausparsumme erhöhen oder verringern

Ein Bausparvertrag begleitet Sparer meist über mehrere Jahre – nicht immer kann man dabei die eigene finanzielle Zukunft absehen. Bausparverträge lassen sich jedoch in der Regel recht problemlos ändern.

Will man also die Bausparsumme nachträglich erhöhen, legen die Bausparkassen dem Kunden in der Regel keine Steine in den Weg. Allerdings wird für die Erhöhung der Bausparsumme eine weitere Abschlussgebühr zwischen 1 und 1,6 Prozent fällig.

Dabei sollte man z.B. darüber nachdenken, alternativ zur Erhöhung, einen weiteren Bausparvertrag mit der entsprechenden Summe anzulegen.

Wer bei Vertragsbeginn eine zu hohe Bausparsumme vereinbart hat, kann den Betrag nachträglich verringern. Hierfür sind jedoch die entsprechenden Vertragsdetails zu berücksichtigen. Auf jeden Fall sollte man sich hier mit der jeweiligen Bausparkasse in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden.

Häufig werden Bausparverträge, deren Bausparsumme verringert werden soll, zu diesem Zweck in mehrere Einzelverträge geteilt. Dabei wird der zuerst bestehende Vertrag früher zuteilungsreif, die weiteren Verträge werden weiter bespart.

Bausparvertrag vorzeitig kündigen oder ablösen

Bausparvertrag vorzeitig kündigen oder ablösen

Bei der vorzeitigen Auflösung von Bausparverträgen gibt es mehrere Möglichkeiten. Dabei kommt es zunächst darauf an, in welche Phase der Baufinanzierung gekündigt wird. Prinzipiell ist eine Kündigung jederzeit – auch in der Sparphase – möglich.

Dabei muss jedoch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden. Danach bekommt man die bereits eingezahlte Summe plus Zinsen zurück – verliert jedoch die Abschlussgebühr und etwaige staatliche Förderungen.

Wer die Kündigungsfrist nicht abwarten kann oder möchte, muss Vorfälligkeitsentschädigungen an die Bausparkasse leisten. Pro Monat werden dann in der Regel 1% der Restsumme fällig.

Nachdem der Bausparer zuteilungsreif geworden ist, kann man sich den Betrag jederzeit ohne Verluste auszahlen lassen und den Betrag entweder als Eigenkapital in eine Baufinanzierung einbringen oder das Geld anderweitig verwenden.

Wer sich bereits in der Darlehensphase befindet, hat in der Regel ebenso die Möglichkeit, den Bausparer kostengünstig abzulösen. Zu diesem Zweck beinhalten die meisten Verträge Sondertilgungsvereinbarungen. Je nach Tarif wird dafür jedoch eine geringe Gebühr fällig.

Verkaufen oder übertragen

Verkaufen oder übertragen

Die Kündigung eines Bausparvertrages in der Sparphase ist in der Regel mit hohen finanziellen Verlusten verbunden. Alternativ kann es Sinn machen, den Bausparer z.B. an Familienmitglieder zu übertragen.

Häufig sind Bausparkassen mit der Übertragung an Familienangehörige einverstanden. Dazu zählen übrigens auch Verlobte Partner. Findet sich hingegen kein Familienmitglied, der den Vertrag übernehmen möchte, kommt es auf die Bausparkasse an.

Prinzipiell ist es möglich, den Bausparvertrag an Dritte zu verkaufen. Allerdings bedarf es dabei die Zustimmung des Finanzierungspartners. Dabei gibt es jedoch auch hier erfahrungsgemäß kaum Probleme.

Mittlerweile findet man im Netz verschiedene Anbieter, die Bausparverträge aufkaufen. Die verschiedenen Anbieter locken dabei mit dem Versprechen einer schnellen Auszahlung innerhalb weniger Tage. Dafür werden jedoch prozentuale Abschläge von bis zu 7,5% der bereits eingezahlten Summe erhoben!

Anbieterwechsel

Anbieterwechsel

Wer bereits einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, wird vermutlich häufig mit Wechselangeboten konfrontiert. So kann man zum Beispiel kostenlos in einen anderen Tarif mit günstigeren Zinsen wechseln.

Vom Wechsel verspricht sich der Bauspar-Kunde günstige Zinsen in der Darlehensphase. Allerdings werden bei solchen Tarif-Änderungen gleichzeitig auch die Guthabenzinsen reduziert. Als Kunde zahlt man dann rechnerisch meistens eher drauf.

Denn selbst bei geringer werdenden Darlehenszinsen, kann die spätere Ersparnis das, durch die Verringerung des Guthabenzinses, geringer gewordene Eigenkapital nicht aufwiegen. Hier sollte man genau nachrechnen, bevor man sich von Wechselangeboten locken lässt.


Zuschüsse & steuerliche Besonderheiten

Bausparverträge sind als Sparanlage mittlerweile kaum noch attraktiv. Trotzdem erfreut sich das Produkt in Deutschland nach wie vor hoher Beliebtheit. Das liegt nicht zuletzt an diversen steuerlichen Vorteilen und staatlichen Zuschlägen.

So kann man zum Beispiel zusätzlich zu den vom Arbeitgeber bezahlten vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparer einzahlen und so unter Umständen sogar doppelt profitieren: Neben der Arbeitnehmerzulage von 9% für die vermögenswirksamen Leistungen winkt die attraktive Wohnungsbauprämie von 8,8%, sofern ein zweiter Bausparvertrag abgeschlossen wird.

Hier muss man jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Für die Arbeitnehmersparzulage gelten Obergrenzen zum maximal zu versteuernden Einkommen von 17.900€ pro Arbeitnehmer. Maximal werden dann bis zu 43€ jährlich zugeschossen. Hier kommt es jedoch darauf an, ob der Arbeitgeber den Maximalbetrag von 470€ jährlich leistet.

Für die Wohnungsbauprämie gelten ebenfalls Beschränkungen. So muss man das Geld bei neueren Verträgen (ab 2009) tatsächlich wohnwirtschaftlich einsetzen. Unter den Begriff „wohnwirtschaftlich“ fällt neben dem Wohnungsbau und Kauf auch die Sanierung oder Renovierung einer Immobilie. Außerdem gelten auch hier Einkommensgrenzen – maximal 25.600€ darf man pro Person an zu versteuerndem Einkommen verdienen.

Besondere Bestimmung gibt es zudem für jüngere Bausparer bis zu einem Alter von 25 Jahren. Neben Abschlussprämien winken weitere Vorteile: So kann man als Sparer nach 7 Jahren frei darüber entscheiden, wofür die Summe verwendet wird und profitiert auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung von staatlichen Zuschüssen.

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen

Vielen Arbeitern & Angestellten stehen vertraglich vereinbarte „vermögenswirksame Leistungen“ zu. Dabei handelt es sich um eine staatlich geförderte Sparform, die Arbeitgeber direkt auf ein vom Arbeitnehmer eingerichtetes Anlagekonto überweisen.

Häufig wird dabei ein Bausparvertrag als Anlagekonto gewählt. Denn besonders Arbeitnehmer mit einem relativ geringen Einkommen können dabei zusätzlich doppelt von staatlichen Zuschüssen profitieren. Neben der Arbeitnehmersparzulage von 9% ist eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8% drin.

Den Höchstbetrag, den der Chef monatlich überweist, liegt bei 40€. Die genaue Höhe ist dabei in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Wer weniger bekommt und trotzdem von der maximalen Fördersumme profitieren will, kann entweder den Chef bitten, den Rest vom Gehalt abzuziehen oder die Differenz aus eigener Tasche zahlen.

Wohnungsbauprämie

Wohnungsbauprämie

Eine weitere Säule der staatlich gestützten Wohnungsbauförderung ist die Wohnungsbauprämie. Anspruch auf die Prämie haben Alleinstehende mit weniger als 26.600€ oder Ehepaare mit zusammen weniger als 51.200€ zu versteuerndem Einkommen.

Der Anspruch gilt für alle Steuerzahler ab dem 16. Lebensjahr, die mindestens 50€ im Jahr für den Wohnungsbau ansparen. Maximal werden dabei 8,8% (bis 512€/1.024€) pro Jahr gefördert. Alleinstehende bekommen also bis zu 45,06€, Ehepaare 90,11€ jedes Jahr zum Bausparvertrag vom Staat dazu.

Dabei gilt: Wer bereits Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (Bausparer) erhält, kann leider nicht gleichzeitig Wohnungsbauzulage auf den Vertrag erhalten. Allerdings ist es möglich, einen weiteren Bausparer abzuschließen und damit von beiden Bezügen zu profitieren.

Seit 2009 bekommt man die Wohnungsbauprämie nur dann, wenn man den Bausparer nachweislich wohnungswirtschaftlich einsetzt. Altverträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden, konnten unter bestimmten Umständen vorzeitig gekündigt werden, ohne die Wohnungsbauprämie zu verlieren. Eine Ausnahme gibt es jedoch nach wie vor für junge Leute, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre alt sind – hier ist eine freie Verwendung des Guthabens nach wie vor möglich.

Arbeitnehmersparzulage

Arbeitnehmersparzulage

Wer seine vermögenswirksamen Leistungen z.B. als Bausparvertrag anlegt, kann Arbeitnehmersparzulagen erhalten. Vom System profitieren dabei besonders Geringverdiener, die unter gewissen Voraussetzungen doppelt von staatlichen Zulagen profitieren können.

Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen erhalten und diese in Aktienfonds oder zu wohnwirtschaftlichen Zwecken anlegen. Hier müssen jeweils die maximalen Einkommensgrenzen eingehalten werden:

Für den wohnwirtschaftlichen Einsatz (z.B. als Bausparer) darf man pro Person über maximal 17.900€ zu versteuerndes Einkommen verfügen. Dann werden jährlich maximal 9% (43€) vom Staat beigesteuert. Wird in Aktienfonds angelegt, betragen die Freigrenzen 20.000€ pro Person, die maximale Förderung beträgt 20% (80€) jährlich.

Maximal gibt es monatlich 40€ vom Chef zur Vorsorge dazu. Wer nicht die Höchstsumme erhält, sollte den Restbetrag selbst einzahlen, um von der maximalen Fördersumme zu profitieren. Alternativ ist der Chef bereit, den Rest zum Maximalbetrag direkt vom Gehalt abzuziehen.

Junge Leute & Kinder

Junge Leute & Kinder

Besonders junge Leute können von Bausparverträgen profitieren. Das liegt an der Sonderregelung für die Wohnungsbauprämie. Anders als ältere Bausparer, können junge Leute unter 25 die Bausparsumme nach der Auszahlung zur freien Verwendung einsetzen, ohne den Anspruch auf die Wohnungsbauprämie zu verlieren.

Bereits im Alter von 16 Jahren kann man von den staatlichen Leistungen zum Bausparvertrag profitieren. Der Abschluss eines Bausparvertrags ist zudem theoretisch ohne Altersbegrenzung möglich. Das heißt, dass auch Kinder bausparen können. Um später (ab dem 16. LJ) von den Förderungen profitieren zu können, sollte der Vertrag bereits zu Beginn auf den Namen des Kindes laufen.

Wer sich dem 25. Lebensjahr nähert, sollte darüber nachdenken, noch so schnell wie möglich einen Bausparvertrag abzuschließen. Nach 7 Jahren kann dann frei über das Geld verfügt werden, ohne die Wohnungsbauprämie zu verlieren. Zusätzlich bieten mehrere Bausparkassen Abschlussprämien (meist 100€ Einmalprämie) für junge Bausparer an.

Steuererklärung

Steuererklärung

Wer hofft, die Sparraten für den Bausparvertrag von der Steuer absetzen zu können, der irrt! Im Gegenteil: Wer Zinseinnahmen aus dem Bausparvertrag erwirtschaftet und damit – zusammen mit anderen Anlagen – mehr als den Sparfreibetrag von 801€ pro Jahr erzielt, muss diese sogar versteuern.

Eine Ausnahme bilden hier jedoch Bausparverträge, die ausdrücklich als Riester-Verträge abgeschlossen wurden. Sogenannte Wohn-Riester sollten dabei unbedingt in der Steuererklärung (Anlage AV) geltend gemacht werden. Hier fließen nicht nur die Sparraten, sondern ebenso etwaige staatliche Zulagen ein.


Alternativen zum Bausparvertrag

Der Bausparvertrag war lange Zeit eine beliebte Option, aber es gibt laut McMakler mehrere sinnvolle Alternativen zum Bausparvertrag, die ebenso vorteilhaft sein können. Wir stellen Ihnen fünf dieser Alternativen kurz und knapp vor:

  1. Fondssparen: Ein Fonds ist eine Sammlung von Wertpapieren, die von einem Fondsmanager verwaltet werden. Durch das Sparen in einem Fonds kann man in eine Vielzahl von Unternehmen und Branchen investieren und somit das Risiko breiter streuen.
  2. Sparbrief: Ein Sparbrief ist ein festverzinsliches Wertpapier, bei dem Sie einen bestimmten Betrag für einen bestimmten Zeitraum anlegen. Die Zinsen sind garantiert und das Kapital ist abgesichert.
  3. Festgeld: Ähnlich wie der Sparbrief ist das Festgeld eine Anlageform mit einem festen Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum. Es bietet eine sichere und verlässliche Rendite, ist aber nicht so flexibel wie ein Bausparvertrag.
  4. Mietkauf: Mietkauf ist eine Form des Leasings, bei der ein Haus oder eine Wohnung gemietet wird, um sie später zu kaufen. Diese Variante kann für Personen interessant sein, die zwar Wohneigentum erwerben möchten, aber noch nicht in der Lage sind, eine klassische Baufinanzierung zu erhalten.
  5. Klassische Baufinanzierung: Die klassische Baufinanzierung ist die traditionelle Art der Immobilienfinanzierung. Dabei wird ein Bankkredit aufgenommen und über einen längeren Zeitraum zurückgezahlt. Es ist eine gängige Methode, aber man sollte sich gut überlegen, ob man sich eine langfristige finanzielle Verpflichtung leisten kann.

Jede dieser Möglichkeiten hat Vor- und Nachteile, und man sollte sorgfältig abwägen, welche für die eigene Situation am besten geeignet ist. Ein Finanzberater kann bei dieser Entscheidung behilflich sein.


Hauskredit

Fazit

Die aktuelle Zinsentwicklung hat auch auf Bausparverträge einen deutlichen Einfluss. So macht es mittlerweile kaum noch Sinn, einen Bausparvertrag als reines Sparprodukt abzuschließen. Die Guthabenzinsen in der Sparphase liegen aktuell bei maximal 1%, meist jedoch noch deutlich darunter.

Wer jedoch in absehbarer Zukunft eine Immobilie kaufen oder bauen möchte und zu diesem Zweck einen gesunden Eigenkapitalanteil aufbauen möchte, sollte sich über die aktuellen Tarife und Konditionen informieren.

Denn obwohl die Guthabenzinsen mittlerweile kaum noch erwähnenswerte Kapitalerträge ermöglichen, kann man sich mithilfe eines Bausparvertrags zumindest die aktuell günstigen Bauzinsen für die Zukunft sichern! Besonders Geringverdiener können zudem von den verschiedenen staatlichen Förderungen wie Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage profitieren, um auch mit wenig Einkommen vorzusorgen.

TIPP: Besonders junge Leute sollten sich über die Möglichkeiten zum Bausparen informieren. Wird ein Bausparvertrag unter 25 Jahren abgeschlossen, kann man den Betrag später frei verwenden, ohne die staatlichen Förderungen zu verlieren. Zusätzlich winken attraktive Abschlussprämien.

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