Schönheitsoperationen sind chirurgische Eingriffe, die primär aus kosmetischen und nicht aus medizinischen Gründen erfolgen.
Ob kleine Brüste oder Falten, für fast jeden vermeintlichen Makel gibt es mittlerweile eine passende Lösung der plastischen und ästhetischen Chirurgie. Wer sein Tattoo bereut, endlich ohne Brille sehen will oder sich ein strahlendes Lächeln wünscht, ist bei Kosmetikstudios und Ärzten gut aufgehoben. Praxen werden zu Schönheitssalons und Ärzte zu Dienstleistern, die dem Wunsch ihrer Patienten nach einem schöneren Aussehen nachkommen.
In seltenen Fällen sind diese Eingriffe medizinisch notwendig, weil die Funktionalität des Körpers eingeschränkt ist. Vielmehr soll mit Schönheitsoperationen das persönliche Wohlbefinden gesteigert werden, denn wer sich in seinem Körper nicht wohl fühlt, büßt an Lebensqualität ein.
Der Leidensdruck, der aus der Unzufriedenheit mit dem Aussehen entsteht, kann enorm sein. Wenn Alternativen wie Kosmetik oder Sport nicht zielführend sind, wird der Gang zum Chirurgen als letzter Ausweg empfunden.
Die hohen Kosten für Schönheitsoperationen müssen meistens privat bezahlt werden.
Mit dem Arzthonorar und Kosten für Vor- und Nachuntersuchungen, Narkose, Material, Operationsräume, Personal und evtl. Übernachtungen kommen selbst bei kleinen Eingriffen schnell mehrere tausend Euro zusammen.
Neben den Kosten für den Eingriff müssen Ausgaben für die Fahrt zur Klinik, Verdienstausfälle und Folgekosten eingeplant werden. Bei der Suche nach dem passenden Anbieter wird dann schnell der Kostenfaktor zum ausschlaggebenden Argument. Doch wer an der Qualität seiner Behandlung spart, riskiert schnell seine Gesundheit.
Wie jeder medizinische Eingriff sind auch Schönheitsoperationen mit Risiken verbunden.
Zu den generellen Risiken, die jede Operation mit sich bringt (z.B. Wundheilungsstörungen) kommen die Risiken, die von der speziellen Behandlung abhängen (z.B. Lähmungen nach der Botoxspritze) hinzu.
Auch die Schmerzen und körperlichen Einschränkungen sind behandlungsabhängig. Wer sich Fett absaugen lässt, muss große Schmerzen in Kauf nehmen und mehrere Wochen Kompressionsverbände tragen, das Lippenaufspritzen hingegen gilt als unkompliziert.
Weiter muss bedacht werden, dass sich nach dem Eingriff nicht immer das gewünschte Wohlbefinden einstellt, z.B. weil das Ergebnis optisch nicht gefällt. Wer glaubt, dass sich mit einer Operation alle Probleme lösen ließen und er danach ein neuer Mensch sei, wird schnell enttäuscht sein.
Nicht zuletzt sind Schönheitsoperationen mit einem finanziellen Risiko verbunden. Verläuft die Genesung nicht planmäßig oder sind sogar Korrekturen notwendig, kommen schnell zusätzliche Behandlungskosten und Verdienstausfälle auf den Patienten zu, die nicht eingeplant waren.
Schönheitschirurg ist kein geschützter Begriff, der Behandlungsvertrag Privatsache.
Ärzte, die sich auf dem Gebiet der Schönheitschirurgie qualifiziert haben, tragen die Bezeichnung „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“. Zudem werden Schönheitsoperationen häufig von Haut- und Frauenärzten durchgeführt. Lassen Sie sich nur von Ärzten behandeln, die nachweisen können, dass sie für den Eingriff ausreichend qualifiziert sind!
Leistungen, Ansprüche und Vergütung privater Behandlungen werden mit dem Arzt in einem Behandlungsvertrag nach §630 BGB festgehalten.
Wichtig: Der Arzt ist verpflichtet die zugesagte Behandlung nach geltenden fachlichen Standards zu erbringen, garantiert aber nicht ihren Erfolg. Lässt sich bspw. ein Tattoo beim Lasern nicht vollständig entfernen, kann der Hautarzt dafür nicht belangt werden. Wer mit dem Ergebnis seiner Behandlung unzufrieden ist, obwohl der Arzt geltende Standards eingehalten hat, müsste also eine weitere Behandlung vereinbaren.
Anders sieht es bei Behandlungsfehlern (§ 630h BGB) aus. Realisiert sich ein Behandlungsrisiko, das durch den Arzt beherrschbar war, so ist dieser dafür haftbar. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arzt für die Behandlung nicht qualifiziert war.
Keine Krankschreibung nach Schönheitsoperation, wenn keine Komplikationen vorliegen.
Nach §3 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie besteht nach einer komplikationsfreien Schönheitsoperation keine Arbeitsunfähigkeit. Somit dürfen Ärzte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen und Krankenkassen die Entgeltfortzahlung nicht übernehmen.
Das bedeutet für Arbeitnehmer, dass sie für den Eingriff und die anschließende Erholungszeit Urlaub einreichen oder sich freistellen lassen müssen. Dies gilt auch dann, wenn sie durch die üblichen OP-Beschwerden tatsächlich daran gehindert sind, zur Arbeit zu gehen.
Wichtig: Bei manchen Eingriffen sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen notwendig. Für diese müssen, je nach Entfernung der Klinik zum Wohnort, Urlaubstage eingeplant werden müssen.
Zur Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie geht es unter jurion.de.
Ein Rechtsanspruch auf Übernahme der Folgekosten durch Krankenkassen besteht nicht.
Nur wenn Beschwerden nach einer Schönheits-OP nicht regelhaft sind, sondern zu den Komplikationen zählen, darf der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie). Das bedeutet aber nicht, dass der Patient mit Lohnfortzahlung rechnen kann.
§52 des Fünften Sozialgesetzbuches regelt, ob die gesetzlichen Krankenkassen den Lohnausfall und die Behandlungskosten bei Komplikationen nach einer medizinisch nicht indizierten Schönheitsoperation übernehmen. Demnach müssen die Krankenkassen den Versicherten in angemessener Höhe an den Behandlungskosten beteiligen. Das Krankengeld darf ganz oder teilweise einbehalten werden.
Einige Finanzdienstleister bieten für diesen Fall Folgekostenversicherungen an, die Kosten von medizinisch notwendigen Behandlungen übernehmen.
Korrekturen der Brust sind nicht nur die teuersten, sondern auch die häufigsten Schönheitsoperationen in Deutschland. Doch wer denkt, dass sich nur Frauen unters Messer legen lassen, der irrt: Lidstraffungen, der zweithäufigste Eingriff in Deutschland, sind insbesondere bei Männern beliebt.
Je aufwendiger der Eingriff, desto höher sind auch die Kosten. Doch auch kleine Operationen kosten schnell mehrere hundert Euro.
Das Gesicht prägt wie kein anderes Körperteil die äußere Erscheinung.
Makel im Gesicht können selten kaschiert werden und sind deswegen besonders belastend. Schönheitsoperationen im Gesicht zielen häufig darauf ab, den Zeichen der Zeit ein Schnippchen zu schlagen und ein jugendliches, frisches Aussehen wiederherzustellen. Dazu werden Lider, Stirn und Hals gestrafft. Einzelne Furchen können mit Botox, Eigenfett oder Hyaluronsäure unterspritzt werden.
Die Kosten für den frischen Look hängen von Behandlung und Aufwand ab. Eine Faltenunterspritzung gibt es schon ab ca. 300 €, umfangreiche Operationen wie ein komplettes Facelifting beginnen bei 4.000 € und können schnell 10.000 € kosten.
Weitere Einsatzfelder sind das Aufspritzen der Lippen (ab 300 €) und Laserbehandlungen zur Verschönerung der Haut (ab 100 € pro Sitzung). Hier muss aber bedacht werden, dass die Behandlung aus mehreren Sitzungen besteht, deren genaue Anzahl individuell abhängig und nicht genau vorhersagbar ist. Planen Sie also genügend Geld ein, damit Sie die Behandlung bis zum gewünschten Ergebnis durchführen lassen können.
Die Brustvergrößerung ist der Klassiker unter den Schönheitsoperationen.
Operationen zur Vergrößerung, Straffung und Verkleinerung der Brust sind die verbreitetsten Schönheitsoperationen in Deutschland und kosten ab 5.000 €. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nach Brustkrebserkrankungen, bei Fehlbildungen und bei Brustverkleinerungen, wenn körperliche Beschwerden aus der Größe der Brüste resultieren.
Bei Brustvergrößerungen ist zu beachten, dass ein kleiner Teil Patientinnen eine behandlungsbedürftige Kapselfibrose entwickeln. Dabei bildet sich um das Implantat herum eine harte Gewebeschicht. Kapselfibrosen müssen meist operativ behandelt werden, indem das Implantat ausgetauscht wird. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht und zahlen auch kein Krankengeld.
Ältere Implantate müssen zudem nach einem gewissen Zeitraum herausgenommen und durch neuere ersetzt werden. Die Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Einen straffen und schlanken Körper, das wünschen sich viele.
Sport und gesunde Ernährung sind die Mittel der ersten Wahl, um die Figur zu verbessern. Fettabsaugungen oder Straffungen von Bauch, Oberarmen und Schenkeln können helfen, die letzten Problemzonen verschwinden zu lassen. Eine Schönheitsoperation macht aber aus einer Kleidergröße 42 keine 36. In seltenen Fällen werden Bauchdeckenstraffungen von der Krankenkasse übernommen.
Haartransplantationen und Laserbehandlung, z.B. zur Entfernung von Besenreißern sind ebenfalls verbreitet. Diese Eingriffe sind mit mehr Unsicherheit verbunden als andere: Es kann nicht genau vorhergesagt werden, ob und in wie vielen Sitzungen das gewünschte Ergebnis erreicht wird.
Dauerhafte Haarentfernungen via IPL (Intense Pulse Light), Laser oder Elektroepilation bieten Kosmetikstudios oder Hautärzte an.
Bei allen Verfahren zur dauerhaften Haarentfernung werden Haare mitsamt ihrer Wurzel entfernt. Dabei sind mehrere Sitzungen notwendig, da sich das Haar in der Wachstumsphase befinden muss. Nach deutscher Rechtsprechung ist „dauerhaft“ aber nicht mit „immerwährend“ gleichzusetzen: Aus einer einmal zerstörten Wurzel wächst zwar kein neues Haar, körperliche Prozesse wie hormonelle Umstellungen können aber dazu führen, dass neue Haarwurzeln gebildet werden. Somit kann auch nach einer dauerhaften Haarentfernung an den behandelten Stellen unerwünschte Behaarung auftreten.
Je nach Körperstelle und individueller Behaarung kostet die Behandlung ab 20 € pro Sitzung.
Kosten und Erfolgschancen der Entfernung von Tattoos hängen von Größe und verwendeter Farbe ab.
Je professioneller und bunter ein Tattoo gestochen wurde, desto schlechter stehen die Chancen, es später einmal entfernen zu lassen. Oft bleiben Farbpigmente in der Haut zurück und Narben, die beim Stechen entstanden sind, werden sichtbar. Bei der Entfernung sind mehrere Laserbehandlungen nötig, eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Die Behandlung gilt als schmerzhaft und ist zudem mit gesundheitlichen Risiken verbunden.
Mehr zur Entfernung von Tattoos und den damit verbundenen Risiken auf netdoktor.de.
Augenlaserzentren locken mit scharfer Sicht ohne Brille oder Kontaktlinsen.
Zur Korrektur von Hornhautverkrümmungen, Weit- und Kurzsichtigkeit gibt es verschiedene Methoden des Laserns und des Einsetzens neuer Linsen. Welche Behandlung geeignet ist, hängt u.a. von der Sehleistung und der Beschaffenheit des Auges ab. Die Preise beginnen bei etwa 2.000 € pro Auge, die in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Ausnahmen werden bei Krankheiten wie z.B. Makuladegeneration gemacht.
Augenlasern ist ein Eingriff, der oft von Kliniken im Ausland angeboten wird. Zwar kostet die Behandlung oft weniger als in Deutschland, dafür sind die Reisekosten teils erheblich höher. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Klinik Ihrer Wahl den aktuellen medizinischen Standards gerecht wird.
Die Kosten für Zahnersatz können schnell zur finanziellen Belastung werden.
Kronen, Brücken oder Prothesen werden von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Festzuschuss teilfinanziert. Dieser Festzuschuss bemisst sich an der Hälfte der Kosten für die Standardbehandlung und wird unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten gezahlt.
Wer regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen geht, bekommt zusätzliche Zuschüsse zum Zahnersatz. Dennoch decken die Zuschüsse der Krankenkasse die Kosten für Arzthonorar, Labor und Material nur zu einem Teil ab. Wer das „Kassenmodell“ optisch nicht ansprechend findet und eine andere als die Regelversorgung in Anspruch nimmt, muss beim Zahnarzt tief in die Taschen greifen.
Restschuldversicherung
Viele Kredite für Schönheitsoperationen beinhalten die Option auf Restschuldversicherung. Im Falle von Arbeitslosigkeit oder Tod während der Kreditlaufzeit begleicht die Versicherung die ausstehenden Raten.
Die Restschuldversicherung muss zusätzlich bezahlt werden, hilft allerdings das finanzielle Risiko von Schönheitsoperationen zu senken.
Folgekostenversicherung
Kommt es nach einer medizinisch nicht indizierten Schönheitsoperation zu Komplikationen, so muss die Krankenkasse den Patienten an den Behandlungskosten beteiligen (§52 Absatz 2 SGB V).
Bei einer Folgekostenversicherung übernimmt die Versicherung die Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gezahlt werden. Für Zahnarztbehandlungen gibt es spezielle Versicherungen, die Komplikationen mit dem Implantat abdecken.
Wichtig: Folgekostenversicherungen zahlen nur die medizinisch notwendige Behandlung von Komplikationen. Ist der Patient mit dem Ergebnis seiner Schönheitsoperation unzufrieden, muss er weitere Behandlungen selbst zahlen.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse nur in Ausnahmefällen.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Schönheitsoperationen nur bei medizinischer Notwendigkeit, d.h. wenn eine Erkrankung vorliegt oder die körperliche Funktionalität eingeschränkt ist. In diesem Fall bescheinigt der Arzt die Notwendigkeit des Eingriffes und der Medizinische Dienst der Krankenkassen entscheidet über die Kostenübernahme.
So werden z.B. Augenlidstraffungen bei Einschränkung der Sehleistung oder Nasenkorrekturen bei Behinderung der Atmung bezahlt. Brustrekonstruktionen nach Krebserkrankungen und wiederherstellende Maßnahmen nach Unfällen oder Verbrennungenwerden ebenfalls übernommen.
Wer aus rein optischen Gründen eine Operation vornimmt, muss in der Regel dafür selbst in die Tasche greifen, auch wenn er psychisch unter dem Makel leidet.
Gute Bonität ist Voraussetzung für einen Kredit für Schönheitsoperationen
Kredite für Schönheitsoperationen sind Privatkredite oder Ratenkredite. Da es sich dabei um freie Kredite handelt, muss der Verwendungszweck nicht angegeben werden. Eine gute Bonität ist aber Voraussetzung, weil mit Schönheitsoperationen keine Sicherheiten geschaffen werden, die der Kreditgeber im Falle eines Kreditausfalls beleihen könnte. Schließen Sie nur dann einen Kredit für privaten Konsum ab, wenn Sie die Raten und Zinsen sicher zurückzahlen können.
Die Zinsen von Ratenkrediten sind oft vergleichsweise moderat. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie bei der Arztwahl unabhängig bleiben und nicht darauf angewiesen sind, dass Ihr Behandler mit einem Finanzdienstleister kooperiert.
Wenige Schönheitskliniken kooperieren direkt mit Kreditinstituten und bieten ihren Patienten exklusive Finanzierungsmodelle an.
So können z.B. Patienten der Moser Kliniken mit dem Modell BeautyPay ihre Schönheitsoperation in monatlichen Raten abbezahlen. Die Laufzeit des Kredites liegt zwischen sechs und 60 Monaten. Bei einer Laufzeit von einem halben Jahr ist der Kredit zinsfrei, ansonsten sind Zinsen von bis zu 3,9% fällig.
Mehr dazu unter moser-kliniken.de.
Viele Praxen und Labore haben Kooperationsverträge mit spezialisierten Finanzdienstleistern wie Medipay, Medkred oder ZAG plus.
Diese Dienstleister arbeiten mit Partnerbanken zusammen und vermitteln dem Patienten einen Kredit in Höhe der Behandlungskosten. Die Behandlungskosten begleicht das Kreditinstitut direkt beim Behandler, den Kredit zahlt der Patient in monatlichen Raten an die Bank zurück. Die Laufzeit liegt in der Regel zwischen sechs Monaten und sieben Jahren. Manche Anbieter bieten auch Zusatzoptionen, wie Restschuldversicherung oder Folgekostenversicherung an.
Für Arzt und Labor entfällt so das Risiko, dass ihre Leistungen nicht bezahlt werden. Je nach Vertrag werden Gebühren an den Dienstleister fällig. Der Patient profitiert von der Bequemlichkeit, direkt vom Behandler ein Finanzierungsmodell vermitteln zu bekommen. Diese Bequemlichkeit bezahlt er mit Einschränkungen bei seiner Arztwahl, denn nicht alle Praxen haben entsprechende Kooperationsverträge. Hier lohnt sich auf jeden Fall ein Preisvergleich, natürlich unter Berücksichtigung der medizinischen Qualität.
Voraussetzung für die Finanzierung ist ein gesichertes Einkommen. Einige Dienstleister bieten an, dass der Patient einen Dritten als Vertragspartner angibt, wenn er selbst kein Einkommen hat. Was bei der Hausfrau, deren Mann den Kredit aufnimmt und vom gemeinsamen Vermögen zurückzahlt, sinnvoll sein kann, führt bei anderen Personengruppen schnell zur Überschuldung. Wenn Sie kein Einkommen haben, von dem Sie die Kreditschuld sicher begleichen können, sollten Sie keinen Kredit aufnehmen!
Wer von Finanzdienstleistern oder der Bank keinen Kredit für eine Schönheitsoperation bekommt, kann einen Kredit von privat beantragen.
Auf Crowlandingplattformen wie auxmoney entscheidet nicht nur die Schufa-Auskunft, sondern auch andere Faktoren über die Kreditvergabe. So kann sich mit einem Kredit von privat auch der eine Schönheitsoperation leisten, der eigentlich keine Finanzierung bekommt.
Wie immer bei Krediten für den privaten Konsum gilt auch hier: Eine Schönheitsoperation ist keine notwendige, zeitlich dringende Investition und sollten daher nach Möglichkeit nicht via Kredit finanziert werden!
Ist die Kreditlaufzeit nur kurz, bieten viele Finanzdienstleister eine 0% Finanzierung an.
Wer seine Schulden innerhalb eines halben Jahres zurückzahlen kann, bekommt von vielen Anbietern einen zinsfreien Kredit gestellt. So können besonders kleinere Eingriffe günstig finanziert werden. Dazu muss der Behandler eine für ihn meist kostenpflichtige Zusatzoption mit dem Finanzdienstleister vereinbart haben.
Auch wenn die Behandlungsqualität oberste Priorität hat, sollten Sie die Preise der Kliniken und der Kredite vergleichen. Bedenken Sie, dass auch Ärzte wirtschaftlich denken und sich Angebote wie die 0% Finanzierung finanziell lohnen müssen. Die Kosten, die die Praxis an Finanzdienstleister zahlt, schlagen sich womöglich an anderer Stelle für den Patienten nieder.
Die Kosten von Schönheitsoperationen sind nur dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar, wenn der Eingriff medizinisch notwendig war.
Dies ist z.B. dann der Fall, wenn zur Behandlung von Kurzsichtigkeit die Augen gelasert werden. Schönheitsoperationen aus optischen Gründen gehören hingegen zu den Kosten der Lebenshaltung, die steuerrechtlich nicht berücksichtigt werden.
Schönheitsoperation im Urlaubsparadies – Kliniken im Ausland locken mit Sparangeboten und Wellness-Feeling.
Schönheitskliniken im Ausland werben mit Preisvorteilen von bis zu 70 % verglichen mit den Behandlungskosten in Deutschland. Mit bequemen Komplettpaketen bestehend aus Reise, Operation und Finanzierung werden reisewillige Patienten gelockt.
Hier gilt: Auch wenn die Behandlungskosten im Ausland niedriger sind, kommen teils erhebliche Reisekosten hinzu. Vergleichen Sie unbedingt die Komplettpreise und sparen Sie nicht an Ihrer Gesundheit und der Qualität Ihrer medizinischen Versorgung.
Wer sich im Ausland operieren lässt, muss sich im Vorfeld besonders gut informieren.
Laut Verbraucherschutzzentrale ist es für Patienten schwer einzuschätzen, ob die Qualität der Behandlung im Ausland mit deutschen Standards vergleichbar ist. Die räumliche Distanz erschwert zudem die Nachbehandlung oder kurzfristige Untersuchungen bei Komplikationen. Da die deutsche Rechtsprechung im Ausland nicht gilt, muss zudem vor der Operation genau geklärt werden, welcher Rechtsanspruch bei fehlerhafter Behandlung besteht´.
Ausführliche Hinweise der Verbraucherschutzzentrale unter verbraucherzentrale.de.
a Das hochgestellte (a) ist ein von uns markierter Affiliate-Link. Wir profitieren in irgendeiner Weise finanziell durch einen Klick auf diesen Link. Nur so können wir diese Webseite betreiben.