Arbeitslos und Kredit: Was tun?

Was passiert mit einem Kredit, wenn man arbeitslos wird? Kann man einen Arbeitslosenkredit aufnehmen? Ws müssen Hartz 4 und ALG 1 Bezieher beachten? Antworten hier.

Ratgeber Arbeitslosigkeit: Hartz 4 & ALG I - Was bedeutet das für Ihren Kredit

Wer auf Arbeitslosengeld I oder Hartz 4 angewiesen ist, hat meistens nur einen geringen finanziellen Spielraum.

Somit stehen Empfänger von ALG I oder ALG II schnell vor großen Geldproblemen, wenn sie neue Anschaffungen oder unerwartete Rechnungen bezahlen müssen. Dabei muss es sich nicht einmal um Luxusgüter wie den neuesten Fernseher handeln: Die Reparatur des Autos oder Weihnachtsgeschenke für die Familie reißen große Löcher in die ohnehin knappe Haushaltskasse.

Wer einen gut bezahlten Job verliert, steht zudem vor der Herausforderung sich an den niedrigeren Lebensstandard gewöhnen zu müssen. Verträge, Versicherungen oder Kreditraten konnten früher mit dem Gehalt leicht beglichen werden. Unter Bezug von Arbeitslosengeld werden diese Verbindlichkeiten zu hohen Belastungen, die man sich nicht mehr leisten kann.

Arbeitslosigkeit führt zu Schwierigkeiten bei der Kredit-Tilgung

Arbeitslosigkeit führt zu Schwierigkeiten bei der Kredit-Tilgung

Im Arbeitsverhältnis waren die monatlichen Raten kein Problem – doch mit der Arbeitslosigkeit wird der Kredit zur Schuldenfalle.

Steht mit dem Verlust der Arbeitsstelle monatlich weniger Geld zur Verfügung, werden bereits die alltäglichen Ausgaben zur Belastung. Schlimmer noch, wenn ein Kredit, der zu finanziell besseren Zeiten abgeschlossen wurde, zurückbezahlt werden muss.

Übersteigen die monatlichen Raten das verfügbare Budget, mag man gleich an Verzugszinsen, Pfändung oder sogar Privatinsolvenz denken. Damit es nicht so weit kommt, sollten Sie frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Kreditgeber suchen und eine individuelle Lösung vereinbaren.

Kein Kredit bei ALG I & Hartz 4

Kein Kredit bei ALG I & Hartz 4

Wer arbeitslos ist, kann die geforderten Sicherheiten nicht aufbringen und wird daher von seriösen Banken keinen Kredit bekommen.

Arbeitslose verfügen über kein festes monatliches Einkommen, das der Bank als Garant dafür dient, dass die monatlichen Raten bezahlt werden können und im Falle eines Kreditausfalls gepfändet werden kann. Zwar sind ALG I und Hartz 4 generell pfändbar, jedoch übersteigen die Zahlungen die Pfändungsfreigrenze in der Regel nicht. Zudem sind die ALG I – Zahlungen zeitlich begrenzt, wer danach keine neue Arbeit hat, dem droht Hartz 4.

Erschweren kommt hinzu, dass Arbeitslose häufig keine weiteren Sicherheiten, wie eine Immobilie oder Lebensversicherungen, vorweisen können.

Daher werden Arbeitslose in der Regel keinen Kredit bei einer seriösen Bank erhalten. Unter welchen Voraussetzungen eine Kreditvergabe dennoch möglich sein könnte, erfahren Sie unter dem Punkt „Arbeitslos und Kredit aufnehmen – das muss beachtet werden“.

Anbieter von Arbeitslosenkrediten

Anbieter von Arbeitslosenkrediten

Online lassen sich viele Anbieter von sogenannten Arbeitslosenkrediten finden – Vorsicht vor schwarzen Schafen!

Arbeitslose Kreditsuchende werden online schnell auf die Angebote von Kreditvermittlern und Finanzdienstleistern stoßen, die sich mit ihren Produkten gezielt an Arbeitslose wenden.

Doch hier ist Vorsicht geboten: Nehmen Sie keinen Kredit bei einem Anbieter auf, der vorab Gebühren verlangt oder bei dem Sie sich zum Abschluss weiterer Verträge verpflichten! Auch bei kostenpflichtigen Zusatzleistungen, die Ihre Bonität verbessern sollen, sollten Sie vorsichtig sein.

Ist eine Kreditaufnahme unvermeidlich, dann wenden Sie sich lieber an etablierte Direktbanken und informieren Sie sich, unter welchen Bedingungen diese Ihnen einen Kredit geben.

Kredit zurückzahlen – plötzlich weniger Einkommen

Kredit zurückzahlen – plötzlich weniger Einkommen

Job gewechselt, lange Krankheit, Kurzarbeit: Wenn das Einkommen sinkt, steigt die Sorge um den Kredit.

Änderungen des Einkommens müssen der Bank mitgeteilt werden. So kommen Kreditnehmer bei Jobwechsel oder neuen Vertragskonditionen nicht umher, den Kreditgeber zu informieren. Neben der Mitwirkungspflicht besteht dabei auch oft Beratungsbedarf.

Mit weniger Einkommen werden Raten, die zuvor gut beglichen werden konnten, zur finanziellen Belastung. Gemeinsam mit dem Kundenberater können Lösungen wie Änderungen des Tilgungsplans, Stundung oder Umschuldung diskutiert werden.


Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II im Jahresdurchschnitt

ALG I & Hartz 4: Hilfe für Arbeitslose

Die Gründe für Arbeitslosigkeit sind vielfältig: Neben saisonalen Schwankungen und der Konjunktur spielt auch die berufliche Qualifikation der Arbeitssuchenden eine Rolle.

Wer seine Arbeit verliert, erhält i.d.R. bis zu einem Jahr lang eine anteilige Lohnersatzzahlung, das Arbeitslosengeld I. Dies ist eine Leistung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch mit dem Ziel, den Arbeitsuchenden finanziell während der Stellensuche zu entlasten.

Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch dienen der Grundsicherung: Mit dem Arbeitslosengeld II, auch Hartz 4 genannt, werden jene unterstützt, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Weitere Informationen uzu ALG I und ALG II bei der Bundeszentrale für politische Bildung unter bpb.de


ALG in einer Reihe

Seriöse Anbieter von Arbeitslosenkrediten finden

Kredite werden nur an die Kunden vergeben, bei denen Banken davon ausgehen können, dass sie ihn auch zurückzahlen können.

Gerade im Internet tummeln sich viele schwarze Schafe, die mit vollmundigen Versprechungen ihre Produkte anbieten. Wer auf Arbeitslosenkredite ohne SCHUFA oder Arbeitslosenkredite ohne Bürgen stößt, sollte daher genau hinschauen. Oft verdienen Kreditvermittler an horrenden Vorkosten und Zusatzgebühren oder sie binden die Bereitstellung des Kredits an den Kauf weiterer Finanzprodukte.

Besonders ärgerlich: Nach der Zahlung von Bearbeitungsgebühren oder dem Abschluss einer Zusatzversicherung stellt sich heraus, dass die (meist im Ausland sitzende) Bank den Kredit doch nicht bewilligt – der Antragsteller geht leer aus und sieht das an den Vermittler gezahlte Geld nie wieder.


Arbeitslos und Kredit aufnehmen - das muss beachtet werden

Gerade Arbeitslose mit ihren begrenzten finanziellen Möglichkeiten müssen die Notwendigkeit eines Kredits genau hinterfragen.

Arbeitslose können nicht planen, wann sie wieder ein geregeltes Einkommen haben, mit dem sie einen Kredit zurückzahlen können. Oft gestaltet sich die Jobsuche schwieriger als erwartet, auf Arbeitslosengeld folgt Hartz 4 mit entsprechend prekärer Finanzlage.

Wer bereits arbeitslos ist oder in Berufen arbeitet, die tendenziell eher von Arbeitslosigkeit betroffen sind, z.B. als Saisonarbeiter, muss unbedingt eine realistische Finanzplanung aufstellen: Wie hoch sind die monatlichen Ausgaben? Wie hoch die Einnahmen mit dem Einkommen, mit Arbeitslosengeld und mit Hartz 4? Wie viel Geld bleibt unter Bezug von Sozialhilfe monatlich übrig, um den Kredit zu bedienen? Bedenken Sie, dass sich auch die Erwerbssituation der Person, mit der Sie ggf. einen Kredit zusammen aufnehmen, verändern kann.

Besonders riskant bei Arbeitslosigkeit: Banken können bei erheblichem Einkommensrückgang einen bestehenden Kredit fristlos kündigen oder den Dispo einstreichen können.

Schlechte Bonität von Arbeitslosen

Schlechte Bonität von Arbeitslosen

Mit fehlendem Einkommen wird die Bonität von Arbeitslosen als schlecht eingestuft.

Auch wenn mit Arbeitslosengeld und Hartz 4 ein regelmäßiger Geldeingang vorliegt, zählt dies für Banken nicht als sicheres Einkommen. Die Beträge sind meist so gering, dass sie gerade zum Bestreiten des Lebensunterhalts ausreichen im Falle eines Kreditausfalls nicht gepfändet werden dürfen.

Auch wenn das Arbeitslosengeld I über der Pfändungsfreigrenze liegt, droht nach kurzer Zeit mit Hartz 4 eine erhebliche Verschlechterung der Einkommenssituation, wenn bis dahin kein neues Arbeitsverhältnis aufgenommen wurde.

Kreditgeber fordern Sicherheiten

Kreditgeber fordern Sicherheiten

Die einzige Möglichkeit, mit der Arbeitslose bei einer seriösen Bank einen Kredit bekommen könnten, ist das Bereitstellen von Sicherheiten.

Neben dem Stellen eines zweiten Kreditnehmers oder eines Bürgen werden z.B. Immobilien oder der Einsatz von kapitalbildenden Versicherungen als Sicherheit akzeptiert.

Häufig verfügen Arbeitslose jedoch nicht über die finanziellen Mittel, diese Sicherheiten aufzubauen.

Kreditchance mit zweitem Antragsteller erhöhen

Kreditchance mit zweitem Antragsteller erhöhen

Mit einem zweiten Antragsteller erhöhen Arbeitslose die Chance auf einen Kredit.

Ein zweiter Antragsteller, der ein geregeltes Einkommen vorweisen kann, ist bei den meisten Banken zwingend erforderlich, wenn ein Arbeitsloser einen Kredit gestellt bekommen möchte. Dieser muss meistens ein unbefristetes, zumindest aber ein langjähriges Angestelltenverhältnis nachweisen.

Wird ein Kredit zu zweit aufgenommen, haften beide Kreditnehmer gesamtschuldnerisch: Kann einer nicht mehr zahlen, muss der andere für ihn einspringen. Bei Zahlungsverzug wird die Bank versuchen die Raten bei dem Kreditnehmer einzutreiben, bei dem sie sich die besten Erfolgsaussichten verhofft: also bei dem Erwerbstätigen.

Wichtig: Überlegen Sie sich nicht nur genau, ob Sie der Person, mit der Sie gemeinsam einen Kredit aufnehmen, auch wirklich vertrauen können. Bedenken Sie unbedingt, dass auch der erwerbstätige Antragsteller seinen Job verlieren könnte. Mit erheblicher Einkommensverschlechterung sind Konsequenzen wie Zahlungsschwierigkeiten, Kreditkündigung oder Pfändung zu befürchten.

Arbeitslosenkredit mit Bürgschaft absichern

Arbeitslosenkredit mit Bürgschaft absichern

Ein Bürge tritt im Kreditvertrag nicht als Antragsteller auf, sondern dient zur Absicherung, falls der Kreditnehmer ausfällt.

Kredite an Arbeitslose werden von einigen Banken unter der Voraussetzung vergeben, dass ein Bürge gestellt wird. Dieser muss dann über ein regelmäßiges Einkommen, häufig aus einem unbefristeten oder langjährigen Arbeitsverhältnis, verfügen.

Im Gegensatz zum zweiten Kreditnehmer haftet der Bürge nicht zusammen mit dem ersten Antragsteller gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Kreditvertrags. Stattdessen muss er die Zahlungen übernehmen, wenn der Hauptschuldner, also der eigentliche Kreditnehmer, ausfällt. Dafür muss er auch mit seinem Privatvermögen einspringen.

Gängig sind zwei Arten von Bürgschaften: Ausfallbürgschaft und selbstschuldnerische Bürgschaft. Bei der Ausfallbürgschaft muss der Bürge erst zahlen, wenn der Hauptschuldner zahlungsunfähig ist und alle rechtlichen Mittel, wie z.B. eine Pfändung, ausgeschöpft sind.

Beim selbstschuldnerischen Bürgen ist die Zahlungsunfähigkeit nicht vorausgesetzt: Der Gläubiger kann sich bei Zahlungsausfall direkt an den Bürgen wenden ohne den Hauptschuldner zuvor zu belangen. Im ungünstigsten Fall muss der Bürge somit die komplette Rückzahlung des Kredites leisten, auch wenn der Hauptschuldner solvent ist.

Wichtig: Die verbürgte Kreditsumme darf die Einkommensverhältnisse des Bürgenden nicht erheblich überschreiten – solche Verträge wären sittenwidrig.

Ratenzahlung bei Arbeitslosigkeit

Ratenzahlung bei Arbeitslosigkeit

Ratenzahlung kann unter gewissen Bedingungen auch bei Arbeitslosigkeit vereinbart werden.

Viele Händler bieten ihren Kunden die Option der Ratenzahlung an. Dabei arbeitet entweder der Händler direkt mit einem Kreditinstitut zusammen oder spezialisierte Finanzdienstleister wickeln die Finanzierung ab.

Wird der Kredit über den Händler bei der Bank geschlossen, wird häufig ein Einkommensnachweis verlangt – insbesondere bei größeren Kreditsummen. Hier haben Arbeitslose schlechte Chancen auf Ratenzahlung.

Bei kleineren Summen oder Abwicklung über Finanzdienstleister ist hingegen oft nur die Bonitätsabfrage entscheidend. Wer in der Vergangenheit Rechnungen und Kredite zuverlässig beglichen hat, kann auch bei Arbeitslosigkeit mit der Ratenoption rechnen.

Wichtig: Auch wenn Ratenkauf, besonders mit 0 % Finanzierung, attraktiv erscheint, sollten sich Arbeitslose keinesfalls zum Kaufrausch verführen lassen. Schließen Sie Ratenkauf nur für die Anschaffungen ab, die unverzichtbar sind und berechnen Sie vorher genau, ob Sie sich die Rückzahlung leisten können.

Wird Arbeitslosigkeit der SCHUFA gemeldet?

Wird Arbeitslosigkeit der SCHUFA gemeldet?

Nein, Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit zählen nicht zu den Informationen, die von der SCHUFA oder anderen Auskunfteien erhoben werden.

Neben personenbezogenen Daten wie Name und Anschrift speichert die SCHUFA z.B. Informationen über geführte Bankkonten, Leasingverträge oder auch Konten bei Online-Versandhändlern. Zudem wird es gespeichert, wenn Zahlungen nicht rechtzeitig beglichen oder Kredite gekündigt wurden.

Angaben zum Beruf, zum monatlichen Einkommen oder zu Arbeitslosigkeit werden, auch wenn sie Rückschlüsse auf die Bonität zulassen könnten, nicht erhoben und gespeichert.

Weitere Informationen zur Datenspeicherung bei der SCHUFA unter schufa.de.


Kredit und Hartz 4 – das müssen Sie wissen

Wird ein Kredit als Einkommen auf Hartz 4 angerechnet?

Nein, denn mit dem Kredit geht eine Rückzahlungsverpflichtung einher.

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (hier abrufbar beim Bundessozialgericht) werden Einnahmen aus einem Darlehen nicht als Einkommen berücksichtigt. Der Grund: Bei einem Darlehen ist der Kreditnehmer zur Rückzahlung verpflichtet.

Wichtig: Wird ein Kredit von privat in Anspruch genommen, z.B. von einem Familienmitglied, muss ersichtlich sein, dass dieser zurückgezahlt werden muss und es sich um keine Schenkung handelt. Denn im Gegensatz zu Krediten werden Schenkungen als Einkommen angerechnet.

Kann ich meine Kreditkosten als Mehrbedarf geltend machen?

Kann ich meine Kreditkosten als Mehrbedarf geltend machen?

Nein, Kreditkosten zählen nicht zum Mehrbedarf.

§ 21 SGB II regelt, welche Maßnahmen nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind und als Mehrbedarf angerechnet werden. Dazu zählt z.B. die Versorgung im Haushalt lebender Kinder oder Mehrkosten wegen einer Krankheit.

Monatliche Kreditraten sind zwar für das Haushaltsbudget sehr belastend, werden aber nicht als Mehrbedarf gezählt.

Gibt mir das Jobcenter einen Kredit?

Gibt mir das Jobcenter einen Kredit?

Ja, in bestimmten Fällen gewährt das Jobcenter Sach- oder Geldleistungen als Darlehen, dies ist in § 24 SGB II geregelt.

So vergibt das Jobcenter Darlehen zur Finanzierung von unabweisbarem Sonderbedarf, mit dem eine Notlage verhindert werden soll und der nicht bereits mit dem Regelbedarf abgegolten wurde. Dazu gehören z.B. notwendige Reparaturen, Anschaffungen nach Wohnungsbrand oder Stromkostennachzahlungen, wenn der Versorger mit Abschaltung droht. Außerdem können Darlehen zur Überbrückung von letzter ALG II- und erster Gehaltszahlung, für die Mietkaution oder Sonderausgaben wie Erstausstattung der Wohnung bewilligt werden.

Darlehen vom Jobcenter gibt es nur für dringend notwendige Anschaffungen, der Bedarf wird stets im Einzelfall geprüft. Sie sind zinsfrei und in Raten in Höhe von 10 % des Regelbedarfs zurückzuzahlen (SGB II § 42).

Oft gefragt: Wird ein neues Auto vom Arbeitsamt bezahlt? Wenn ein PKW zwingende Voraussetzung für einen neuen Job ist, beteiligt sich das Arbeitsamt unter Umständen an den Kosten (vgl. Aktivierung der beruflichen Eingliederung nach §44 SGB III).

Wichtig: Um bestehende Schulden abzubezahlen, wird vom Jobcenter prinzipiell kein Kredit gestellt.

Mehr zur Darlehensvergabe durch das Jobcenter unter jobcenter.de

Kredit für Hartz 4 Aufstocker

Kredit für Hartz 4 Aufstocker

Wer vollerwerbstätig ist und mit seinem Einkommen seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, hat die Möglichkeit mit ALG II aufzustocken.

Doch trotz bestehendem Arbeitsverhältnis gilt auch für die sogenannten Hartz 4-Aufstocker: Die Chancen auf einen Kredit sind gering.

Das regelmäßige Einkommen, das nicht einmal zur Wahrung des Existenzminimums ausreicht, stellt für Banken keine ausreichende Sicherheit für die Kreditvergabe dar. Die zusätzlichen Leistungen nach SGB II sind zudem generell nicht pfändbar. Ohnehin liegen die monatlichen Einnahmen aus Einkommen und ALG II bei Aufstockern unter der Pfändungsfreigrenze.

Die Versprechen: zinslos, ohne SCHUFA, ohne Bürge, online, Sofortzusage

Die Versprechen: zinslos, ohne SCHUFA, ohne Bürge, online, Sofortzusage

Seriöse Banken geben Hartz 4 Empfängern keinen Kredit – Lockangebote, die das schnelle Geld auf Pump versprechen, sind häufig dubios.

Versetzen Sie sich in die Lage des Kreditgebers: Würden Sie einer Person Geld leihen, bei der Sie erwarten, dass sie es nicht zurückzahlen kann? Das auch noch zu top Konditionen und obwohl Sie wissen, dass sie in der Vergangenheit andere Kredite nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt hat? Würden Sie zudem auf sämtliche Garantien, dass Sie am Ende Ihr Geld wiedersehen, verzichten?

Der klare Menschenverstand und alle seriösen Banken beantworten diese Fragen mit einem deutlichen Nein. Anbieter, die Arbeitslose mit günstigen oder sogar zinslosen Krediten locken und auf SCHUFA Auskunft oder Bürgen verzichten, sollten daher ganz genau auf Seriosität geprüft werden.

Häufig haben diese nur ein Ziel: Aus der Notlage Arbeitsloser Profit zu schlagen. Sie versprechen den schnellen Kredit, verlangen für die Bearbeitung horrende Gebühren – und lehnen den Antrag ab. Die im Voraus gezahlten Kosten sieht der Antragsteller nie wieder.

Daher der dringende Ratschlag: Lassen Sie die Finger von Krediten, bei denen Vorkosten für die Bearbeitung des Antrags fällig werden! Prüfen Sie genau, welches Unternehmen hinter einem Angebot steht – gerade im Internet tummeln sich viele schwarze Schafe. Informieren Sie sich auf seriösen Kreditvergleichsportalen, welche Kredite trotz Arbeitslosigkeit für sie infrage kommen. Und nicht zuletzt: Lassen Sie sich bei Geldproblemen vom Jobcenter oder der Schuldnerberatung helfen!

Muss ich meinen Kredit zurückzahlen, auch wenn ich Hartz 4 beziehe? Kann das nicht das Amt machen?

Muss ich meinen Kredit zurückzahlen, auch wenn ich Hartz 4 beziehe? Kann das nicht das Amt machen?

Der Kreditvertrag muss erfüllt werden, auch wenn Leistungen zur Grundsicherung bezogen werden.

Mit Hartz 4 sind die Kreditraten meistens nicht mehr zu stemmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Schuldner von seinen Vertragspflichten befreit wird. Schlimmer noch: Ändern sich die Einkommensverhältnisse des Kreditnehmers erheblich und ist die Zahlung der Raten damit gefährdet, so hat die Bank das Recht, den Kredit fristlos zu kündigen. Dann kann sie alle ausstehenden Zahlungen sofort verlangen.

Das Jobcenter hilft in diesen Fällen nicht weiter: Die Gewährung eines Darlehens um Schulden zu begleichen, ist ausgeschlossen. Außerdem werden Kreditkosten nicht bei der Berechnung des Bedarfssatzes berücksichtigt.

Versicherungen, die im Falle von Arbeitslosigkeit die Kreditraten zahlen, sind für Hartz 4 Empfänger nur bedingt hilfreich: Sie springen meistens nur innerhalb der ersten Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit ein – wer Hartz 4 bezieht, hat meistens schon länger keinen Job.

Daher bleibt Hartz 4 Empfängern nur wenig Handlungsspielraum: Sie können versuchen bei der Bank die Raten auf einen Minimalbetrag zu senken oder Aufschub zu beantragen.

Darf die Bank mein Hartz 4 pfänden, wenn ich meine Schulden nicht zahlen kann?

Darf die Bank mein Hartz 4 pfänden, wenn ich meine Schulden nicht zahlen kann?

Das Jobcenter muss das Hartz 4 auszahlen, auf dem Konto kann es jedoch unter gewissen Umständen gepfändet werden.

Bei Pfändungen muss zwischen Pfändung „an der Quelle“, also beim Arbeitgeber oder Jobcenter und Kontopfändung unterschieden werden.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass auch das ALG II prinzipiell pfändbar ist. So heißt es zwar in § 42 SGB II, dass der Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung nicht abtretbar sind, allerdings bleiben die Regelungen aus §53 SGB I davon unberührt. Da Hartz 4 jedoch unter der Pfändungsfreigrenze liegt, ist in der Praxis eine Pfändung höchst unwahrscheinlich.

Wenn das Hartz 4 auf dem Konto eingegangen ist, gilt: Seit 2012 sind Sozialleistungen nicht mehr automatisch vor Pfändung geschützt – wird das Konto gepfändet, kann auch das Hartz 4 Geld eingezogen werden. Jedoch besteht ein Rechtsanspruch auf ein Pfändungsschutzkonto, ein sogenanntes P-Konto. Auf diesem bleibt ein Grundfreibetrag von 1.073,88 € vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt.

Hinweis: Gehen auf einem überzogenen P-Konto Sozialleistungen ein, sind diese für 14 Tage geschützt (Verrechnungsschutz). Somit kann der Kontoinhaber über diese frei verfügen, die Bank darf sie nicht zum Kontoausgleich einbehalten.


Kredit und ALG I – das müssen Sie wissen

Werden meine Kreditkosten beim ALG I berücksichtigt?

Werden meine Kreditkosten beim ALG I berücksichtigt?

Nein, zur Berechnung des Arbeitslosengelds I wird ausschließlich das vorangegangene Einkommen berücksichtigt.

Im Gegensatz zur Grundsicherung nach SGB II (Hartz 4) hängt die Höhe vom Arbeitslosengeld I nicht von Bedarfssätzen ab, sondern wird anhand des Nettoeinkommens im Jahr vor Beginn der Arbeitslosigkeit berechnet. Generell beträgt der Leistungssatz 60 % des vorangegangenen Einkommens. Besteht Unterhaltspflicht gegenüber Kindern gilt ein erhöhter Leistungssatz von 67 %.

Somit sind Zahlungen und Verbindlichkeiten von Krediten unerheblich für die Höhe des Arbeitslosengelds I: Weder werden die Auszahlungen dem der Berechnung zugrundeliegenden Nettoeinkommen zugerechnet, noch die zurückzuzahlenden Raten als Bedarf berücksichtigt.

Muss ich meinen Kredit zurückzahlen, wenn ich ALG I beziehe? Kann mir das Arbeitsamt helfen?

Muss ich meinen Kredit zurückzahlen, wenn ich ALG I beziehe? Kann mir das Arbeitsamt helfen?

Arbeitslosigkeit ist kein Grund, warum ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen müsste.

Somit müssen die Raten auch dann pünktlich und in voller Höhe zurückgezahlt werden, wenn der Kreditnehmer plötzlich arbeitslos wird. Dass sich sein monatliches Einkommen verringert und die Raten damit zur größeren Belastung werden, ist für den Kreditgeber zunächst unerheblich.

Mit speziellen Versicherungen, die häufig zusammen mit dem Kreditvertrag angeboten und abgeschlossen werden können, lässt sich die finanzielle Belastung durch Kreditraten bei eingetretener Arbeitslosigkeit jedoch mindern: Private Arbeitslosigkeitsversicherungen oder Restschuldversicherungen übernehmen für einen festgelegten Zeitraum (meist ein Jahr) die Kreditraten, wenn der Kreditnehmer seinen Job verliert. Dieser Versicherungsschutz wird jedoch nicht uneingeschränkt gewährt. Häufig zahlen Versicherungen nur bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit.

Bekomme ich als ALG I - Empfänger einen Kredit vom Arbeitsamt?

Bekomme ich als ALG I - Empfänger einen Kredit vom Arbeitsamt?

Spezielle Kredite vom Arbeitsamt für ALG I Empfänger sind nicht vorgesehen.

Da das ALG I nicht wie das ALG II anhand von Bedarfssätzen, sondern aufgrund des vorherigen Einkommens berechnet wird, kann kein Sonderbedarf geltend gemacht werden, für den das Arbeitsamt ein Darlehen bewilligen könnte.

Wird ein Kredit benötigt, um z.B. ein für den neuen Job zwingend notwendiges Auto zu kaufen, könnte sich das Arbeitsamt an den Kosten beteiligen, da es sich dabei um eine Maßnahme zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung §44 SGB III) handelt. Die Einzelfallentscheidung trifft jedoch das Arbeitsamt.

Wer einen Kredit zur Existenzgründung beantragen möchte, kann zudem Gründungszuschuss beantragen. Darüber wird ebenfalls im Einzelfall entschieden. Mehr zum Gründungszuschuss unter arbeitsagentur.de

Darf die Bank mein ALG I pfänden, wenn ich meine Schulden nicht zahlen kann?

Darf die Bank mein ALG I pfänden, wenn ich meine Schulden nicht zahlen kann?

Gläubiger können ihre Forderungen mit Pfändung durchsetzen, sie stoßen bei ALG I – Empfängern jedoch auf Hürden.

ALG I zählt nach SGB I § 54 nicht zu den Leistungen, die unpfändbar sind. Liegt ein Vollstreckungstitel, z.B. ein Gerichtsurteil vor, kann der Gläubiger das ALG I direkt bei der Arbeitsagentur pfänden lassen.

Dabei gilt die Pfändungsfreigrenze von aktuell 1.073,88 € für Nicht-Unterhaltspflichtige. Bis zu diesem Betrag sind Ihre Bezüge geschützt und müssen an Sie ausgezahlt werden. Alles was diese Grenze überschreiten, darf gepfändet werden. (nach BGBl. I S. 618, 27.4.2015

Ausnahme: Einmalzahlungen, wie z.B. Nachzahlungen sind von der Pfändungsfreigrenze ausgenommen und können somit voll gepfändet werden.

Wurde eine Kontopfändung erwirkt, so sind seit 2012 die ALG I Bezüge nicht mehr geschützt, sondern pfändbar. Hier empfiehlt sich die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos: Auf einem P-Konto ist Guthaben bis 1.073,88 € vor dem Zugriff durch Gläubiger gesichert. Sozialleistungen, die auf einem überzogenen P-Konto eingehen, sind zudem 14 Tage lang vor Verrechnung durch die Bank geschützt und dürfen nicht zum Kontoausgleich einbehalten werden.


Kredit zurückzahlen – plötzlich arbeitslos

In den meisten Kreditverträgen verpflichten sich Kreditnehmer, Änderungen ihres Einkommens der Bank mitzuteilen.

Auch wenn die Hemmschwelle hoch ist, muss Arbeitslosigkeit in der Regel dem Kreditgeber gemeldet werden, da damit eine Veränderung der persönlichen finanziellen Verhältnisse einhergeht.

Insbesondere wenn Arbeitslosigkeit zu Schwierigkeiten bei der Begleichung eines Kredits führt, ist das Gespräch mit dem Bankberater unumgänglich, da meistens individuell geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen z.B. für Ratenänderung oder -stundung erfüllt werden.

Bei Zahlungsschwierigkeiten gilt: Treten Sie die Flucht nach vorn an und suchen Sie ein klärendes Gespräch, anstatt das Problem zu verschweigen. Ein beschädigtes Vertrauensverhältnis lässt sich nur schwer wiederaufbauen.

Verringerung der monatlichen Raten - Tilgungsplanänderung

Verringerung der monatlichen Raten - Tilgungsplanänderung

Mit einer Änderung des Abschlagsplans können die monatlichen Raten gesenkt werden, eine Mindestrate ist dennoch fällig.

Bei den meisten Krediten ist es möglich, die monatlichen Raten zu erhöhen oder zu senken und sie so den finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Je nach Anbieter ist die Ratenreduzierung an gewisse Bedingungen geknüpft und es können dafür Gebühren fällig werden.

Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Ratenreduzierung möglich ist, gehört z.B., dass der Kredit zum überwiegenden Teil bereits abgezahlt wurde, sich die Laufzeit mit der Ratenänderung nur um einen begrenzten Zeitraum verlängert und dass die neu vereinbarten Raten eine festgelegte Mindesthöhe nicht unterschreiten. Eine persönliche Beratung ist in der Regel unumgänglich, da sich die Modalitäten der Ratenreduzierung von Bank zu Bank unterscheiden.

Wichtig: Mit Verringerung der monatlichen Raten verlängert sich die Laufzeit des Kredits und somit der Zeitraum, in dem Sie Zinskosten zahlen müssen.

Aussetzen der monatlichen Raten – Stundung & Zahlpause

Aussetzen der monatlichen Raten – Stundung & Zahlpause

Die Gewährung von Kredit-Stundung ist eine Kulanzentscheidung des Kreditgebers.

Bei Liquiditätsproblemen kann die Bank einen zeitlich begrenzten Aufschub der Raten gewähren. Je nach Kreditinstitut verzichtet der Gläubiger innerhalb des Stundungszeitraumes komplett auf die Raten oder er zieht nur die Zinskosten ein und verzichtet auf den Tilgungsanteil (siehe Annuitätendarlehen). Den Anspruch auf Kredittilgung verliert er dadurch jedoch nicht, die Forderungen sind nach Ablauf der Zahlpause häufig in einem Betrag fällig.

Mit Stundung soll verhindert werden, dass der Kreditnehmer insolvent geht und seinen Kredit schlussendlich nicht zurückzahlen kann.

Stundungen können nicht einseitig vom Kreditnehmer festgelegt, sondern nur in Kontakt mit der Bank vereinbart werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Häufig ist die Gewährung der Stundung mit Gebühren oder zusätzlichen Stundungszinsen verbunden. Das Aussetzen der Rückzahlung führt zur Verlängerung der Kreditlaufzeit und somit höheren Zinskosten.

Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Ratenreduzierung möglich ist, gehört z.B., dass der Kredit zum überwiegenden Teil bereits abgezahlt wurde, sich die Laufzeit mit der Ratenänderung nur um einen begrenzten Zeitraum verlängert und dass die neu vereinbarten Raten eine festgelegte Mindesthöhe nicht unterschreiten. Eine persönliche Beratung ist in der Regel unumgänglich, da sich die Modalitäten der Ratenreduzierung von Bank zu Bank unterscheiden.

Wichtig: Mit Verringerung der monatlichen Raten verlängert sich die Laufzeit des Kredits und somit der Zeitraum, in dem Sie Zinskosten zahlen müssen.

Darf die Bank meinen Ratenkredit kündigen, wenn ich arbeitslos werde?

Darf die Bank meinen Ratenkredit kündigen, wenn ich arbeitslos werde?

Vertraglich vereinbarte Kündigungsklauseln und die Rechtsprechung ermöglichen Banken die außerordentliche Kündigung des Kredits.

Kommt ein Gläubiger z.B. wegen Arbeitslosigkeit seinen vereinbarten Tilgungszahlungen nicht nach, darf das Kreditinstitut den Kredit kündigen. So hat die Bank das Recht zur fristlosen Sonderkündigung, wenn zwei aufeinanderfolgende Raten, bzw. laufzeitabhängig zwischen 5 % und 10 % der Darlehenssumme ausstehen. Voraussetzung ist ein vorangegangenes Mahnschreiben, in dem eine zweiwöchige Zahlungsfrist gesetzt und die fristlose Kündigung angekündigt wurde (siehe BGB § 498).

In der Praxis werden bereits nach 14 Tagen Zahlungsverzug Mahnungen ausgesprochen.

Zudem kann die Bank einen laufenden Kredit wegen wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse außerordentlich kündigen (BGB § 490 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__490.html). Einkommensänderungen zählen als wesentliche Verschlechterung, wenn sie zur sichtbaren, dauerhaften Verringerung des Vermögens und Gefährdung der Rückzahlungspflichten führen. Solange der Kredit aus dem Vermögen zurückgezahlt werden kann, besteht jedoch kein Kündigungsgrund.

Wurde ein Kredit fristlos gekündigt, ist die komplette Rückzahlung inkl. Zinsen sofort fällig. Außerdem erfolgt eine Meldung an die SCHUFA.

Darf die Bank meinen Dispo heruntersetzen oder kündigen, wenn ich arbeitslos werde?

Darf die Bank meinen Dispo heruntersetzen oder kündigen, wenn ich arbeitslos werde?

Banken können den Dispokredit sowohl ordentlich als auch außerordentlich kündigen, Einschränkungen gibt es kaum.

Generell haben Banken das Recht, den nicht beanspruchten Teil des Dispokredits innerhalb von 30 Tagen zu kürzen oder zu kündigen. Diese ordentliche Kündigung ist in den AGB der Kreditgeber festgehalten und an keine Bedingungen geknüpft – hier haben die Banken freie Hand.

Aus sogenannten wichtigen Gründen können Banken den Dispokredit auch außerordentlich, das bedeutet fristlos, kündigen oder herabsetzen. Im Falle von Arbeitslosigkeit zählt z.B. die wesentliche Verschlechterung der Zahlungswürdigkeit dazu: Mit ALG I oder Hartz 4 gehen Zahlungen auf das Konto ein, die niedriger sind als das Einkommen zum Zeitpunkt der Dispo-Bewilligung – fürchtet die Bank nun, dass der Dispo nicht ausgeglichen wird, darf sie diesen fristlos kündigen. Weitere Gründe sind z.B. ein hinzukommender negativer SCHUFA.

Die Konsequenz: Die Schulden aus dem Dispokredit sind sofort fällig. Der Pfändungsschutz des P-Kontos greift bei Dispokrediten nicht, d.h. die Bank darf eingehende Zahlungen mit den Forderungen verrechnen. Für Sozialleistungen wie ALG I und Hartz 4 gilt jedoch die Verrechnungsschutzfrist von 14 Tagen: Innerhalb dieser darf die Bank die Zahlungen nicht zum Kontoausgleich einbehalten (mehr dazu bei der Stiftung Warentest unter test.de)

Darf die Bank mein ALG I oder Hartz 4 pfänden?

Darf die Bank mein ALG I oder Hartz 4 pfänden?

Mit einem Vollstreckungstitel, z.B. einem Gerichtsurteil, können Gläubiger das Einkommen direkt beim Arbeitgeber pfänden lassen – bei Arbeitslosen stoßen sie auf Hürden.

Arbeitslosengeld I ist nach § 54 SGB I nicht vor Pfändung geschützt. Das heißt, dass der Gläubiger seine Forderungen bei der Arbeitsagentur eintreiben und das ALG I pfänden lassen kann. Dabei gilt der Pfändungsfreibetrag von 1.133,80 € für Nicht-Unterhaltspflichtige: Es darf nur der Teil vom ALG I gepfändet werden, der diese Grenze übersteigt. (nach BGBl. vom 01.07.2017, abrufbar beim Justizministerium unter bmjv.de).

Leistungen zur Grundsicherung sind zwar pfändbar, liegen aber unter der Pfändungsfreigrenze. Somit darf das Jobcenter die Hartz 4 Zahlung nicht an Gläubiger auszahlen, sondern an den Leistungsempfänger.

Andere Regelungen gelten, wenn die Sozialleistungen bereits überwiesen wurden und das Konto des Leistungsempfängers gepfändet wird.

Darf die Bank mein Konto pfänden?

Darf die Bank mein Konto pfänden?

it einem P-Konto kann man sich vor Kontopfändungen schützen.

Ja! Seit 2012 sind Sozialleistungen, die auf das Konto eingezahlt werden, nicht mehr automatisch vor Pfändung geschützt. Jedoch besteht ein Rechtsanspruch auf ein Pfändungsschutzkonto, ein sogenanntes P-Konto. Auf diesem bleibt ein Grundfreibetrag von 1.133,80 € pro Monat vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt – über diese Summe kann der Kontoinhaber also verfügen.

Hinweis: Gehen auf einem überzogenen P-Konto Sozialleistungen ein, sind diese für 14 Tage geschützt (Verrechnungsschutz). Somit kann der Kontoinhaber über diese frei verfügen, die Bank darf sie nicht zum Kontoausgleich einbehalten.

Tipp: Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto ist auch bis zu vier Wochen rückwirkend möglich.

Weitere Informationen auf den Seiten der Verbraucherschutzzentrale unter verbraucherzentrale.de.

Arbeitslos und Kredit gekündigt – was nun?

Arbeitslos und Kredit gekündigt – was nun?

Die Kündigung des Kredits sollte unbedingt verhindert werden.

Die Möglichkeiten einen Kredit sofort zurückzuzahlen sind unter Bezug von ALG I oder ALG II naturgemäß sehr beschränkt. Deswegen sollten Arbeitslose unbedingt verhindern, dass die Bank den Kredit kündigt. Auch die Bank hat kein Interesse an einer fristlosen Kündigung, sondern daran, dass sie das verliehene Geld zurückbekommt. Kontaktieren Sie daher bei Zahlungsproblemen Ihren Kundenberater und vereinbaren Sie einen realistischen Tilgungsplan. Lassen Sie es nicht auf ein unangenehmes Mahn- und Pfändungsverfahren ankommen.

Wurde der Kredit gekündigt und ist die Rückzahlung fällig, kann versucht werden den Kredit umzuschulden. Dabei wird der gekündigte Kredit mit einem neu abgeschlossenen Kredit abgelöst. Da Arbeitslose mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Kredit zur Umschuldung gestellt bekommen, ist ein zweiter Kreditnehmer hier unerlässlich.

Wichtig: Hartz 4 Empfänger bekommen zur Begleichung von Schulden grundsätzlich keinen Kredit vom Jobcenter gestellt! Mehr dazu unter arbeitsagentur.de.


Kredit Student

Studienkredit zurückzahlen und arbeitslos

Studienkredite müssen häufig über einen langen Zeitraum zurückgezahlt werden und sind auch bei Arbeitslosigkeit fällig.

Die großen Anbieter von Studienkrediten räumen im Falle von Arbeitslosigkeit die Reduzierung der monatlichen Raten auf einen Minimalbetrag ein. Dieser muss jedoch so hoch angesetzt werden, dass die Kreditschuld bis zum Ende der maximalen Rückzahlungsfrist beglichen werden kann.

Zudem gibt es auch die Möglichkeit der Stundung, d.h. die Ratenzahlung kann für einen festgelegten Zeitraum ausgesetzt werden. Ist der Stundungszeitraum vorbei, sind alle bis dahin angelaufenen Raten auf einmal fällig.

Bei der Rückzahlung vom BAföG gilt: Liegt das monatlich anrechenbare Einkommen unter dem Freibetrag (aktuell 1.145 € für Alleinstehende) kann man sich von der Rückzahlung vorübergehend befreien lassen. In der Regel verschiebt sich die Fälligkeit der nächsten Rate um ein Jahr.


Kredit gegen Arbeitslosigkeit absichern

Wie beschrieben ist es bei eintretender Arbeitslosigkeit schwer, einen bestehenden Kredit zurückzuzahlen.

Gerade bei Krediten über hohe Summen und lange Laufzeit muss bedacht werden, dass man wegen Arbeitslosigkeit in Zahlungsschwierigkeiten geraten kann. Mit einer Restschuldversicherung, einem Finanzierungsschutzbrief oder einer privaten Arbeitslosigkeitsversicherung (nicht zu verwechseln mit der Arbeitslosenversicherung nach SGB III!) lässt sich dieses Risiko absichern. Je nach Anbieter unterscheidet sich die Bezeichnung des Versicherungsschutzes, das Prinzip ist jedoch gleich.

Die Versicherung übernimmt für einen bestimmten Zeitraum die Rückzahlung des Kredits, wenn die vertraglich vereinbarten Umstände, wie z.B. Arbeitslosigkeit, eingetreten sind. Die Vertragspartner sind dabei der Darlehensnehmer (als Versicherter) und ein privater Versicherer – nicht die Bank!

Wann ist eine Versicherung sinnvoll

Wann ist eine Versicherung sinnvoll

Kosten und Nutzen müssen gründlich abgewogen werden.

Arbeitslos und die Versicherung zahlt den Kredit – das klingt zu schön, um wahr zu sein? Genau! In der Praxis übernimmt die Versicherung die Ratenzahlung nur unter bestimmten Bedingungen.

Neben der Frage, ob die Versicherung bei den zu erwartenden Risiken überhaupt und wie lange zahlt, müssen auch die Kosten berücksichtigt werden. Diese sind meistens sehr hoch: Setzen Sie die Beitragshöhe ins Verhältnis zur Höhe der Raten, die übernommen werden. Unter bestimmten Umständen, z.B. bei sehr langer Laufzeit, übersteigen die Beiträge die zu erwartenden Zahlungen – denn diese sind in der Regel auf ein Jahr begrenzt.

Bedingungen & Leistungsumfang

Bedingungen & Leistungsumfang

Die Bedingungen, unter denen die Versicherung die Kreditraten übernimmt, sind streng definiert.

So springt die Versicherung nicht in jedem Fall von Arbeitslosigkeit ein, sondern meist nur bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Wenn man seinen Job kündigt, zahlt die Versicherung also nicht.

Außerdem werden die Leistungen nur für einen begrenzten Zeitraum, meistens ein Jahr lang, gewährt. Danach müssen die Kreditraten wieder selbst bezahlt werden. Da nach einem Jahr i.d.R. der Bezug von ALG I endet und man nur noch Hartz 4 erhält, bietet die Versicherung nur eine begrenzte Entlastung bei der Rückzahlung des Kredites bei Arbeitslosigkeit.

Wartezeit & Karenzzeit

Wartezeit & Karenzzeit

Versicherungen zahlen nicht sofort, sondern unter Einhaltung gewisser Fristen.

So werden die Zahlungen in der Regel erst nach einer Wartezeit von bis zu einem halben Jahr übernommen. Wer innerhalb der ersten Monate nach Vertragsabschluss arbeitslos wird, geht leer aus.

Außerdem muss häufig eine Karenzzeit eingehalten werden: Die Leistungen werden erst nach einem gewissen Zeitraum nach Eintreten des Versicherungsfalls gewährt, d.h. meistens drei Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit. Wer erneut arbeitslos wird, muss zwischendurch für einen bestimmten Zeitraum gearbeitet haben, damit die Versicherung erneut zahlt.


Alternativen zum Arbeitslosenkredit

Kredit von privat

Beim Kredit von privat, der über Crowdlending-Plattformen vermittelt wird, haben Arbeitslose bessere Chancen auf einen Kredit als bei den klassischen Banken.

Auf Plattformen im Internet bieten private Geldgeber einen Kredit für Privatpersonen an. Zwar wird auch von den privaten Kreditgebern die Sicherheit verlangt, dass der Kreditnehmer das Geld zurückzahlen kann. Die Bedingungen an die Bonität sind jedoch meistens etwas lascher als bei den klassischen Banken.

Die Kreditkonditionen werden individuell vereinbart, jedoch gilt auch hier: Mit dem Kredit kommt ein Vertrag zustande, der erfüllt werden muss. D.h. dass auch ein Kredit von privat auf jeden Fall zurückgezahlt werden muss.

Pfandleihe

Pfandleihe

Bei der Pfandleihe dient wertvoller Besitz als Sicherheit für einen Barkredit.

Anders als bei einem Kredit bei der Bank spielt bei der Pfandleihe das Einkommen keine Rolle. Hier werden wertvolle Gegenstände in angemessenem Wert, z.B. Schmuck, beim Pfandleihhaus als Sicherheit für einen Kredit hinterlegt. Wird das Geld inkl. einer Gebühr zurückgezahlt, bekommt man den beliehenen Gegenstand zurück. Andernfalls wird dieser nach einer Frist versteigert, der Erlös geht an das Pfandleihhaus.

Kredit aus dem privaten Umfeld

Kredit aus dem privaten Umfeld

Familie oder enge Freunde können im Notfall mit einem kleinen Kredit aushelfen.

Wer arbeitslos ist und eine kleine Summe braucht, um z.B. wichtige Haushaltsgeräte zu kaufen, dem wird im privaten Umfeld oft Hilfe angeboten. Aber Vorsicht: Auch Familie und Freunde wollen ihr Geld zurückbekommen! Schulden im privaten Umfeld können das persönliche Verhältnis belasten und zur Zerstörung des Vertrauensverhältnisses führen, wenn das Geld nicht zurückgezahlt wird.

Auch im privaten Umfeld sollten Sie einen Kredit schriftlich festhalten. So haben beide Seiten einen Nachweis über Kredithöhe, die Laufzeit, die Rückzahlungsmodalitäten und eventuelle Zinsen. Bedenken Sie, dass es auch beim besten zwischenmenschlichen Verhältnis zu Streitigkeiten kommen kann – da kann es nur von Vorteil sein, die Kreditbedingungen verbindlich geregelt zu haben.

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